Andreas Lietzke berät als Fachanwalt für Arbeitsrecht überwiegend Arbeitgeber und Führungskräfte in allen Fragen des Individualarbeitsrechts, des Betriebsverfassungsrechts, Personalvertretungsrechts und des Tarifvertragsrechts. Neben der der Gestaltung von Arbeitsverträgen bis hin zur umfassenden Begleitung einzelner Personalmaßnahmen unterstützt er bei Verhandlungen und Konflikten mit dem Betriebsrat oder den Gewerkschaften, verhandelt und erstellt Betriebsvereinbarungen sowie Tarifverträge und vertritt erforderlichenfalls in Einigungsstellen- oder gerichtlichen Verfahren. Zudem begleitet Andreas Lietzke Unternehmenstransaktionen in Form von Share- oder Asset-Deals und ist sowohl auf Käufer- als auch Verkäuferseite von der due diligence über die Verhandlung der Vertragsbedingungen bis zur Vorbereitung der unterschriftsreifen Vertragswerke in Zusammenarbeit mit dem Notariat tätig. Daneben vertritt Andreas Lietzke als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Institute überwiegend im Bereich notleidender Forderungen. Er ist spezialisiert auf die effiziente Titulierung von Darlehensforderungen und leitet ein Team zur gerichtlichen Forderungsdurchsetzung im Massenverfahren.
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