Arbeitnehmerüberlassungsrecht

Flexible Arbeitsprozesse in Unternehmen bedürfen ebenso flexible Einsatzmöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ein bedarfsgerechter Personaleinsatz ist häufig ohne den Rückgriff auf Leiharbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht möglich. Der Einsatz von Leiharbeitskräften ist in vielen Bereichen möglich und soll insbesondere einen vorübergehenden Bedarf, beispielsweise in Spitzenzeiten, abdecken. Allerdings sind beim Einsatz von Leiharbeitskräften komplexe rechtliche Regelungen zu beachten. Wir stehen Ihnen bei der Planung und Durchführung der Arbeitnehmerüberlassung zur Seite.

Schwerpunkte im Arbeitnehmerüberlassungsrecht:

  • Beratung zum Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern im Unternehmen
  • Beratung von Verleih-Unternehmen
  • Beratung zur Arbeitnehmerüberlassung im Konzern bzw. in komplexen Unternehmensstrukturen
  • Entwicklung von Werkvertragsmodellen in Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung und Prüfung bestehender Modelle und ihrer vertraglichen Grundlagen

Unsere Ansprechpartner für Arbeitnehmerüberlassungsrecht:

Bielefeld

Friederike Streitbörger

Dr. Götz Zerbe

Gerrit Olschewski

Düsseldorf

Dr. Götz Philipp

Herford

Corinna Maringer

Potsdam

Dr. Marcus Flinder

Dr. Jochen Lindbach

Andreas Lietzke