Kollektivarbeitsrecht

Die Interessen von Arbeitnehmergruppen werden häufig stellvertretend durch Betriebs- und Personalräte wahrgenommen. Die Betriebsverfassung spielt besonders in deutschen Unternehmen eine gewichtige Rolle; Tarif- und Betriebsparteien regeln die Arbeitsbedingungen für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen. Dies erfordert auch und gerade in der anwaltlichen Begleitung besonderes Know-how und bisweilen Verhandlungsgeschick – wir bieten es.

Schwerpunkte im Kollektivarbeitsrecht:

  • Verhandlungen bei Abschluss und Änderung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
  • Vertretung in Beschluss- und Einigungsstellenverfahren aller Art
  • Konzeption von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
  • Umstrukturierung zur Modifikation der Mitbestimmung 
  • Beratung zur Änderung einer bestehenden Tarifbindung
  • Beratung bei der Mitbestimmung im Unternehmen
  • “Arbeitsrecht in der Industrie 4.0”, insbesondere: Entwicklung variabler Vergütungs- und Arbeitszeitmodelle

Unsere Ansprechpartner für Kollektivarbeitsrecht:

Bielefeld

Wolfgang Arens

Dr. Ralf Leiner

Ulrich Spieker

Friederike Streitbörger

Düsseldorf

Dr. Götz Philipp

Potsdam

Thomas Becker

Martin Borchert

Dr. Marcus Flinder

Lászlo König

Andreas Lietzke

Dr. Jochen Lindbach