Geschäftsführerhaftung im Zeitalter von KI und Cyber-Risiken

Softwaregestützte Geschäftsprozesse, vernetzte IT-Infrastrukturen und automatisierte Entscheidungssysteme sind längst integraler Bestandteil unternehmerischer Wertschöpfung. Sie eröffnen erhebliche Effizienzpotenziale, ermöglichen neue Geschäftsmodelle und sichern Wettbewerbsvorteile. Rechtlich jedoch verbleibt die Verantwortung ungeteilt beim handelnden Organ. Damit rückt eine zentrale Frage in den Fokus: Unter welchen Voraussetzungen haften Geschäftsführer persönlich für IT-bezogene Organisationsdefizite, Cyberrisiken und fehlerhafte automatisierte Entscheidungsprozesse?
Streitbörger wächst in Sachsen-Anhalt

Die renommierten v. Jagow Anwälte mit ihren Standorten in Stendal und Magdeburg in Sachsen-Anhalt schließen sich der überregionalen mittelständischen Wirtschaftssozietät Streitbörger mit Sitz in Bielefeld an.
Neue Anforderungen an die Inhouse-Vergabe für Kommunen

Der Europäische Gerichtshof gibt vor, wie öffentliche Stellen künftig laufende und anstehende Direktvergaben an gemeinsam kontrollierte Unternehmen (sog. „Inhouse“-Vergaben) aus vergaberechtlicher Sicht zu bewerten haben: Wenn die zu beauftragende Gesellschaft ihrerseits die Mutter eines Konzerns ist, zählt für das Eingreifen der vergaberechtlichen Bereichsausnahme grundsätzlich nicht nur, was sie selbst erwirtschaftet, sondern auch, was ihre Töchter erwirtschaften. Für die Beurteilung, ob das Unternehmen überwiegend für seine öffentlichen Eigentümer tätig ist (§ 108 GWB), kann es also auf die Leistungen der gesamten Gruppe ankommen.
EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Was bislang vor allem als politisches Ziel formuliert wurde, wird ab Juni 2026 verbindliche Realität. Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie entsteht eine klare gesetzliche Verpflichtung, die Arbeitgeber vor erhebliche Herausforderungen stellt und sie zu konkreten Maßnahmen anhält. Die Richtlinie geht deutlich über das seit 2017 geltende Entgelttransparenzgesetz hinaus: Sie erweitert Auskunftsrechte, senkt Berichtsschwellen und verlangt Transparenz bereits im Bewerbungsverfahren.
Sanierungserfolg für traditionsreichen Fahrradhersteller

Der traditionsreiche Fahrradhersteller Sprick ist erfolgreich saniert. Nachdem die Sprick-Gruppe Ende des Jahres 2024 die Insolvenzanträge gestellt hatte, konnte Rechtsanwalt Axel Geese nun den erfolgreichen Abschluss der Transaktion vermelden
Streitbörger unter den führenden Insolvenz- und Sanierungskanzleien

Die Wirtschaftskanzlei Streitbörger wird im aktuellen Ranking der Wirtschaftswoche erneut in der Liste der verfahrensstärksten Insolvenz- und Sanierungskanzleien Deutschlands im Jahr 2025 geführt.
Streitbörger verstärkt Potsdamer Büro mit renommiertem Arbeitsrechtsteam

Zum Jahresbeginn 2026 haben wir unser Potsdamer Büro durch den Zusammenschluss mit der angesehenen Arbeitsrechtsboutique BECKER – Fachanwälte für Arbeitsrecht unter Leitung von Thomas Becker, LL.M., verstärkt. Damit entsteht eine der größten Praxisgruppen für Arbeitsrecht in Brandenburg.
Reinoldus Rettungsdienst beantragt Insolvenzverfahren

Die Reinoldus Rettungsdienst gGmbH hat beim Amtsgericht Dortmund einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Gericht hat dem Antrag am 15. Januar 2026 stattgegeben und Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke aus der Dortmunder Kanzlei Streitbörger zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Hans Scharpegge GmbH stellt Insolvenzantrag mit Sanierungsziel

Das Maschinenbauunternehmen Hans Scharpegge GmbH aus Dortmund hat am 4. November 2025 beim Amtsgericht Dortmund einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Gericht hat Kai-Ulrich Hasskerl vom Dortmunder Streitbörger-Büro zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der von der Geschäftsführung frühzeitig gestellte Insolvenzantrag ermöglicht es, die Sanierungsmöglichkeiten der Insolvenzordnung bestmöglich auszuschöpfen.
KI-Verordnung der EU ist in Kraft getreten

Die neue Verordnung der Europäischen Union über künstliche Intelligenz gilt in Teilbereichen bereits seit dem 2. Februar 2025. Sie soll einen einheitlichen Regulierungsansatz für den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in der EU schaffen und gleichzeitig das Vertrauen in sowie die Akzeptanz von KI-Systemen stärken. Auf Unternehmen, die KI einsetzen, kommt viel Arbeit zu.