Auszeichnungen für Streitbörger

Zwei führenden Wirtschaftsmedien Deutschlands – das Handelsblatt und die Wirtschaftswoche – bestätigen die herausragende Expertise von Streitbörger. Es ist unser eigener Anspruch, auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts auf höchstem Niveau zu beraten. Der Markt für Unternehmenssanierungen und Wirtschaftsberatung ist dynamisch – umso mehr freuen wir uns über eine erneute, hochkarätige Bestätigung unserer Arbeit.

Die digitale Personalakte wird Pflicht

Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) hat der Gesetzgeber wesentliche Formvorschriften des Arbeitsrechts an die Anforderungen einer digitalen Personalverwaltung angepasst. Ab dem 1. Januar 2027 ist die digitale Führung von Personalakten regulatorisch vorgesehen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die inhaltlichen Anforderungen an die Personalakte und die notwendigen Umsetzungsschritte.

Hausverwaltungen erhielten Provisionen für die Neuvermietung verwalteter Wohnungen – und müssen diese jetzt zurückzahlen

Jahrelang war es gängige Praxis: Hausverwaltungen vereinnahmten von den Eigentümern eine Provision, wenn sie eine frei gewordene Wohnung neu vermieteten. Gutes Entgelt für gute Arbeit – ein bis zwei Monatskaltmieten pro Mieterwechsel waren üblich. Der Bundesgerichtshof hat dieser Praxis im Mai 2026 nun ein abruptes Ende gesetzt: Die entsprechenden Klauseln sind nichtig, und die kassierten Beträge können zurückgefordert werden.

Langhorst-Gruppe übernimmt Interlübke

Die Sanierung der Lübke GmbH ist geglückt: Insolvenzverwalter Dr. Yorck Tilman Streitbörger hat mit der Langhorst‑Gruppe aus Rietberg einen strategischen Investor gefunden, der die langfristige Fortführung des Premium‑Möbelherstellers ,,Interlübke‘‘ sichert. Der eingeleitete strukturierte Investorenprozess ist damit erfolgreich abgeschlossen.

Produktgeschäft des E-Mobility-Startups elvah verkauft

Dr. Gregor Bräuer, Insolvenzverwalter des Start-ups elvah GmbH, hat Teile von dessen Produktgeschäft an ein Unternehmen aus der E-Mobility-Branche verkauft. Damit bleiben relevante Technologie- und Datenprodukte des Start-up-Unternehmens erhalten. Das zu E.ON gehörende Softwareunternehmen hatte im März 2026 Insolvenz angemeldet.

Erfolg vor dem OVG Berlin-Brandenburg

Erfolg für unsere Kollegin Rechtsanwältin Anja Weber vor dem OVG Berlin-Brandenburg: In zwei von ihr geführten Verfahren hat das Gericht dem Bürgermeister der Stadt Rheinsberg untersagt, den Landrat herabwürdigend als „Ralle“, „Ralle Reinhardt“ oder „Ralfi“ zu bezeichnen und entsprechende Äußerungen über ihn in Social-Media-Videos zu verbreiten.

Bundesverwaltungsgericht hebt Urteil auf

Am 23. Juni 2026 haben RA Dr. Niklas Schulte und RA Dr. Bernd Schulte von der Kanzlei Streitbörger PartGmbB (Niederlassung Lingen) beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen wichtigen Zwischenerfolg für einen Landwirt aus dem Emsland erzielt, der seinen familiengeführten Betrieb zur Verbesserung des Tierwohls umbauen will. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat das angefochtene Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Nds. OVG) vom 23. Juni 2025 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an das Nds. OVG zurückverwiesen.

Bußgeld gegen Gesellschaft – Regress gegenüber Vorstand und Geschäftsführung?

Bußgelder treffen nach außen das Unternehmen – intern kann es jedoch teuer für Vorstand und Geschäftsführung werden. Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Aktiengesellschaft ein gegen sie verhängtes Bußgeld vom verantwortlichen Vorstandsmitglied zurückverlangen darf und damit die Diskussion um den sogenannten Bußgeldregress neu belebt. Der Beitrag erläutert die Entscheidung, ihre Auswirkungen auf Aufsichtsrat und GmbH-Geschäftsführer sowie die offenen Fragen vor BGH und EuGH.

Tierwohl-Maßnahmen rechtlich nicht ausbremsen – Streitbörger vertritt Landwirt vor dem Bundesverwaltungsgericht

Am 23. Juni 2026 werden RA Dr. Niklas Schulte und RA Dr. Bernd Schulte von der Kanzlei Streitbörger PartGmbB (Niederlassung Lingen) einen Landwirt aus dem Emsland beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vertreten, der seinen familiengeführten Betrieb zur Verbesserung des Tierwohls umbauen will. In dem grundsätzlichen Streit geht es konkret um die bauplanungsrechtliche Einordnung moderner Tierhaltungsbetriebe im Außenbereich. Das Verfahren hat über den Einzelfall hinaus erhebliche Bedeutung für zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland, die vor ähnlichen strukturellen und rechtlichen Herausforderungen stehen – und für alle, denen das Tierwohl am Herzen liegt.