KI-Verordnung der EU tritt ab Februar in Kraft

Die neue Verordnung der Europäischen Union über künstliche Intelligenz gilt in Teilbereichen bereits ab dem 2. Februar 2025. Sie soll einen einheitlichen Regulierungsansatz für den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in der EU schaffen und gleichzeitig das Vertrauen in sowie die Akzeptanz von KI-Systemen stärken. Auf Unternehmen, die KI einsetzen, kommt viel Arbeit zu.

Bald weniger Bürokratie am Bau?

Gesetzentwurf: Bald weniger Bürokratie am Bau? Ein neues Gesetz soll den Bürokratie-Aufwand beim Bauen verringern. Dies sind die Pläne der Bundesregierung und die möglichen Folgen. von Patrick Komos Das Bundesbauministerium hat jüngst den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung zur Anhörung veröffentlicht. Die Baugesetzbuchnovelle soll bald im Kabinett beschlossen und bis Ende des […]

Sanierung von SØR: Wichtigste Etappenziele sind erreicht

In der Restrukturierung des Herrenausstatters Bonavest GmbH (SØR) sind die wichtigsten Etappenziele erreicht: Der vorläufige Gläubigerausschuss hat dem Sanierungsplan einstimmig zugestimmt und das Amtsgericht Mönchengladbach in der Folge das Eigenverwaltungsverfahren am 1. Juni eröffnet. Als der Sachwalter überwacht Dr. Sebastian Henneke, Partner am Streitbörger-Standort Duisburg, die Sanierung durch die Geschäftsführung und den Generalbevollmächtigten.

Sanierungslösung für die W + H Lankes GmbH gefunden

Sanierungslösung für die W + H Lankes GmbH gefunden

Wenige Wochen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der W + H Lankes GmbH am 1. Februar kann Insolvenzverwalter Dr. Sebastian Henneke vom Duisburger Streitbörger-Standort eine umfassende Sanierungslösung des Weseler Traditionsbetriebs vermelden.

Streitbörger wächst weiter

Durch den Zusammenschluss mit dem Insolvenzverwalter und Sanierungsexperten Dr. Sebastian Henneke hat Streitbörger vier neue Standorte hinzugewonnen. Entstanden ist so eine sehr starke Präsenz in nunmehr elf Städten Nordrhein-Westfalens, Brandenburgs und Niedersachsens. Hinzu gekommen sind Büros in Bocholt, Dortmund, Herne und Duisburg.

BGH-Urteil: Einheitliche Verjährung des Bauträgervergütungsanspruchs

Der Bauträgervertrag zeichnet sich durch zwei prägende Pflichten aus. Einerseits ist der Bauträger verpflichtet, den Erwerbern das Eigentum an der Immobilie zu verschaffen, andererseits ist er verpflichtet, das Bauwerk zu errichten. Die Rechtsprechung wendet seit jeher auf die Eigentumsverschaffungspflicht Kaufrecht und auf die Bauverpflichtung Werkvertragsrecht an. Doch was gilt für die Vergütungsansprüche des Bauträgers?