Lászlo König berät Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Schwerpunkte sind die Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsvereinbarungen und Vergütungsmodellen sowie die Beratung im Zusammengang mit der Beendigung von Anstellungsverhältnissen. Im kollektiven Bereich berät er zu betriebsverfassungs- und tarifrechtlichen Themen, Restrukturierungen sowie Betriebsübergängen. Weiterhin berät er Versicherer und Versicherungsnehmer zu Fragestellungen der Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Haftpflicht-, Lebens-, privaten Kranken- sowie D&O-Versicherungen und begleitet sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung ihrer Interessen.