Mathias Adamietz ist als Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Bank- und Finanzrecht in allen Bereichen des Bankvertragsrechts, des Kapitalanlagerechts und des Außenwirtschaftsrechts tätig. Insbesondere berät er Institute im Bereich von notleidenden Forderungen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner praktischen Tätigkeit bildet die Haftung von Zahlungsdienstleistern bei Phishing-Angriffen. Daneben berät er mittelständische Unternehmen und Kommunen in diversen Fragen des Handelsrechts.