Gesellschaftsrecht

Unter „Gesellschaftsrecht“ werden diejenigen Regelungen zusammengefasst, die Personenvereinigungen, vor allem solche, die zur Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke bestehen, betreffen.

Gegenstand der gesellschaftlichen Beratung in unserer Sozietät ist das gesamte Spektrum des Lebenszyklus einer Gesellschaft. Sie erhalten Unterstützung bei der Gründung bei etwaigen strukturellen und/oder personellen Änderungen und bei einer Beendigung der Gesellschaft, etwa durch Liquidation oder Fusion mit einer anderen Gesellschaft.

Bei der Gründung eines Unternehmens liegen wenige bis viele abzuarbeitende Formalitäten. So steht eine Vielzahl von Gesellschaftsformen zur Verfügung. Sie sollten gewissenhaft nach zivilrechtlichen (Haftungsrisiken, Kontrolle der Gesellschaft) und steuerrechtlichen (Steuerpflicht von Gewinnen, Abzugsfähigkeit von Verlusten) Gesichtspunkten ausgewählt werden. Wir helfen Ihnen bei der Wahl der Rechtsform und der Erstellung von Gesellschaftsverträgen.

Unsere Ansprechpartner für Gesellschaftsrecht:

Bielefeld

Düsseldorf

Potsdam