Rechtsanwalt Dr. Lars Ulrich Kaase ist bundesweit tätig. Er berät und vertritt als Fachanwalt für Medizinrecht Mandanten in allen Fragen des Gesundheitsrechts. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt dabei im Vertragsarztrecht, im Berufsrecht der Heilberufe, im Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, im Krankenhausrecht sowie im Recht der medizinischen Behandlung. Darüber hinaus berät und vertritt er vornehmlich Mandanten aus der Gesundheitswirtschaft in Fragen des Arbeits- und Verwaltungsrechts. Schließlich ist er mit compliancerechtlichen Fragestellungen und der Implementierung von Compliance-Management-Systemen befasst.
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„Ambulantisierung im Krankenhausbereich – Ausgewählte Grundlagen, Chancen und Compliance Risiken“ (Dissertation)
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