Krankenhausrecht

Das Krankenhausrechts umfasst die rechtliche Beratung von Krankenhäusern in öffentlich-rechtlicher und kirchlicher Trägerschaft sowie von Privatkrankenanstalten ebenso wie von Klinikdirektoren, Chefärzten und nachgeordneten Ärzten in allen Belangen des Krankenhausbetriebs. Es erstreckt sich von der Krankenhausplanung über die Krankenhausfinanzierung bis hin zur Vergütung von Krankenhausleistungen, von arbeitsrechtlichen Fragestellungen über das sog. Outsourcing bis hin zum Abschluss von Versorgungsverträgen und Kooperationsvereinbarungen, von Ambulanzen über die Ermächtigung von Krankenhausärzten bis hin zu ambulanten Operationen. Es umfasst die Gründung und die Beteiligung an Medizinischen Versorgungszentren, den Abschluss von Verträgen der Integrierten Versorgung sowie die Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten und deren Einbindung in den Klinikbetrieb. Es schließt insbesondere auch die rechtlichen Verhältnisse zwischen Krankenhaus und Patienten in Bezug auf die Aufnahme ins Krankenhaus als auch die Abrechnung dort erbrachter Leistungen ein.

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