Apothekenrecht, Arznei- und Hilfsmittelrecht

Apotheker nehmen unter den Heilberuflern eine Sonderstellung ein. Als selbständige Heilberufler und Gewerbetreibende gehören sie zu den wichtigsten Partnern innerhalb des Gesundheitssystems. Andererseits sind sie hinsichtlich der Umsetzung ihrer systemrelevanten Belange manchmal schwer nachvollziehbaren berufsrechtlichen, sozialrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Restriktionen unterworfen. Die anwaltliche Beratung von Apothekern erfordert daher besondere Kenntnisse sowohl des Apotheken- und Gewerberechts, seiner medizinrechtlichen Bezüge, etwa mit Blick auf die Anforderungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) und des Heilmittelgesetzes (HMG), wie auch ihrer kaufmännischen Belange, z.B. im Verhältnis zum Hersteller, zum Großhandel und nicht zuletzt zum Mitbewerber. Verwaltungsrechtliche, berufsrechtliche und handelsrechtliche Besonderheiten spielen auch bei der Übertragung von Apotheken eine zentrale Rolle. Sowohl bei einem Kauf als auch bei dem Verkauf von Apotheken und/ oder Filialapotheken oder von Anteilen an einer Apotheken-OHG bedarf der Mandant daher neben der Beratung durch seinen Steuerberater der besonderen Erfahrung eines Medizinrechtlers.

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