Berufsrecht

In den Berufsordnungen der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sind die jeweiligen Berufspflichten normiert. Sie betreffen allgemeine ethische Anforderungen, Pflichten gegenüber Patientinnen und Patienten und Regeln über die jeweilige Berufsausübung, berufliche Kooperationen, Berufsausübungsgemeinschaften, die Anstellung von Berufsträgern, die berufliche Kommunikation und die Grenzen zulässiger Werbung.

 

Besondere Beachtung haben in den letzten Jahren die Regeln zur Wahrung der ärztlichen und zahnärztlichen Unabhängigkeit bei der Zusammenarbeit mit Dritten (andere Ärzte und Zahnärzte, Pharmaunternehmen, Medizinproduktehersteller etc.), namentlich die Problematik des sogenannten „kick back“ erfahren, die inzwischen durch korruptionsstrafrechtliche Normen ergänzt worden ist. Verstöße gegen Berufspflichten können isoliert, aber auch zusätzlich zur strafrechtlichen Pönalisierung sanktioniert werden. Sie können darüber hinaus verwaltungsrechtliche Konsequenzen, auch den Entzug der Approbation nach sich ziehen.

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