Dr. Jochen Lindbach berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Zu seinen Mandanten zählen Privatpersonen, Unternehmen, Arbeitnehmervertretungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften. Darüber hinaus hat sich Dr. Lindbach auf die familienrechtliche Beratung und Vertretung spezialisiert. Ein Schwerpunkt liegt hierbei in der präventiven Beratung zur Gestaltung vertraglicher Vereinbarungen (Eheverträge), die in enger Zusammenarbeit mit den erb-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Dezernaten unserer Kanzlei erfolgt. Daneben betreut er Mandanten bei einer beabsichtigten und vollzogenen Trennung bzw. Scheidung, insbesondere in güterrechtlicher Hinsicht. Als ausgebildeter Mediator steht Dr. Lindbach Konfliktparteien auch als Moderator im Rahmen einer Mediation zur Verfügung.
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