Konflikte im Arbeitsverhältnis sind oft nicht zu vermeiden. Es kommt darauf an, sie zu lösen. Wir beraten und vertreten Unternehmen sowie Führungskräfte und leitende Mitarbeiter umfassend in allen arbeitsrechtlichen Belangen – vom Beginn bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses – gerichtlich und außergerichtlich.
Schwerpunkte im Individualarbeitsrecht:
Entwurf, Änderung und Aktualisierung von Arbeits- und Dienstverträgen
Beratung zu arbeitsvertraglichen Nebenvereinbarungen (zum Beispiel Dienstwagenüberlassung, Provisionsabreden, Sabbatical)
Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen
Beratung zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag)
Unsere Ansprechpartner für Individualarbeitsrecht: