Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte

Mit dem „Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“ traten zum 01. Januar 2026 umfassende Änderungen zur sachlichen Zuständigkeit der Zivilgerichte und zu den Wertgrenzen für Rechtsmittel in Kraft. Zentraler Aspekt sind die breit angelegte Anpassung der Rechtsmittelgrenzen und der Zuständigkeitsstreitwerte in der Zivilprozess- sowie in weiteren Verfahrensordnungen. Ziel ist eine Stärkung der Amtsgerichte in der Fläche, die Förderung fachlicher Spezialisierung und – inflationsbedingt – eine Neubalancierung des Zugangs zu Rechtsmittelinstanzen.