Zwei Anwälte – beide sind Fachanwälte für Medizinrecht – kümmern sich mit ihren Teams um medizinrechtliche Fragestellungen. Wir erwähnen gern, dass der bundesweite Branchendienst Juve unsere Expertise bestätigt.
Der Schwerpunkt liegt auf Projekten der beruflichen Kooperation zwischen Ärzten sowie zwischen Arztpraxen und Krankenhäusern. Zulassungs- und Genehmigungsfragen nehmen hierbei einen Großteil des Beratungsservice ein. Wir beraten und vertreten Mandanten bundesweit vor Behörden und allen Einrichtungen des Gesundheitswesen sowie vor allen Gerichten der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit einschließlich des Bundesverfassungsgerichts zum (Zahn-)Arzt- und Vertrags(zahn-)arztrecht und zum ärztlichen und zahnärztlichen Berufsrecht. Auch das Apothekenrecht einschließlich des Apotheken-Berufsrechts und des Krankenhausrechts fällt in unseren Tätigkeitsbereich.