Strafrecht – kompetente Verteidigung
Streitbörger bietet umfassende und engagierte Beratung sowie Vertretung in sämtlichen Bereichen des Strafrechts. Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Wirtschaftsstrafrecht, einem rechtlich wie tatsächlich besonders anspruchsvollen Bereich, der häufig erhebliche persönliche, berufliche und wirtschaftliche Auswirkungen für die Betroffenen hat.
Schwerpunkte im Strafrecht:
• Wirtschaftsstrafrecht
• Kapitalstrafsachen
• Betäubungsmittelstrafrecht
• Verkehrsstrafrecht
• Sexualstrafrecht
• Jugendstrafrecht
Strafverteidigung in allen Verfahrensstadien
Die Kanzlei übernimmt die Verteidigung von Beschuldigten ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt eines Strafverfahrens. Bereits im Ermittlungsverfahren steht sie Mandanten beratend und verteidigend zur Seite, etwa bei polizeilichen Anhörungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen, bei Erlass eines Haftbefehls oder sobald ein Mandant als Beschuldigter geführt wird.
Die Verteidigung erfolgt durchgängig in allen Verfahrensabschnitten, insbesondere:
- Ermittlungsverfahren
- Zwischenverfahren
- Hauptverhandlung
- Strafvollstreckung und Strafvollzug
Wir verteidigen unsere Mandanten vor den Amtsgerichten, vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht, im Strafbefehlverfahren, im beschleunigten Verfahren sowie im Berufungsverfahren. Nach ausdrücklicher Rücksprache und individueller Vereinbarung erfolgt auch eine Vertretung im Revisionsverfahren.
Wirtschaftsstrafrecht
Gerade im Wirtschaftsstrafrecht legt die Kanzlei besonderen Wert auf eine diskrete, strategisch durchdachte und frühzeitige Verteidigung, da strafrechtliche Vorwürfe in diesem Bereich häufig existenzielle und berufsrechtliche Folgen haben können.
Verkehrsstrafrecht / Verkehrsordnungswidrigkeiten
Ein weiterer zentraler Tätigkeitsbereich der Kanzlei ist das Verkehrsstrafrecht. Die Kanzlei verteidigt Mandanten unter anderem bei:
- Verkehrsunfallflucht
- Fahrlässiger Körperverletzung im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen
- Nötigung im Straßenverkehr
- Trunkenheit im Verkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
Gerade im Verkehrsstrafrecht ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung von entscheidender Bedeutung. Die Kanzlei weist darauf hin, dass Beschuldigte im Strafverfahren ein umfassendes Schweigerecht haben, dessen konsequente Ausübung häufig vor empfindlichen Strafen schützen kann. Insbesondere drohen in diesem Bereich regelmäßig Fahrerlaubnisentzug oder Fahrverbote, die erhebliche Auswirkungen auf Alltag und Beruf haben können.
Darüber hinaus vertreten wir Mandanten nach Verkehrsunfällen, insbesondere bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, sowie im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten, etwa in Bußgeldverfahren mit oder ohne Fahrverbot.
Vertretung von Zeugen und Geschädigten
Neben der Strafverteidigung übernehmen wir auch die Vertretung von Zeugen als Zeugenbeistand sowie die Wahrnehmung der Rechte von Verletzten im Rahmen einer Nebenklage.