Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts berät Dr. Ralf Leiner vornehmlich Unternehmen, Geschäfts-führer und leitende Angestellte in allen Belangen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Er verfügt in diesen Bereichen über eine langjährige Prozesserfahrung. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von Unternehmen im Bereich des Sozialversicherungsbeitragsrechts, hierbei vor allem im Zusammenhang mit sozialversicherungsrechtlichen Statusfragen (Geschäftsführer, mitarbeitende Gesellschafter / Ehegatten, Scheinselbstständigkeit und arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit). Er vertritt die Unternehmen hierbei umfassend in Verfahren vor den Sozial- und Landessozialgerichten sowie dem Bundessozialgericht. Familienrechtlich ist Dr. Leiner überwiegend in den Bereichen des Scheidungsrechts sowie der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung/Zugewinnausgleich tätig.
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