Vertragsarztrecht, Praxisrecht
Das Vertragsarztrecht verdankt seine besondere Bedeutung innerhalb des Medizinrechts einerseits dem gesteigerten Versorgungsbedarf der Patienten bei knapper werdenden Ressourcen und andererseits dem Umstand, dass die Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung die wesentliche Grundlage jeder ärztlichen /psychotherapeutischen Tätigkeit im System der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Das Rechtsgebiet fordert von dem anwaltlichen Beratern neben Spezialkenntnissen im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) und seinen Richtlinien und Ausführungsbestimmungen eine besondere Expertise im Umgang mit den Kassen- (zahn-) ärztlichen Vereinigungen, den Zulassungs- und Berufungsausschüssen und den Sozialgerichten. Das gilt für etwaige Regresse aus Anlass unerwarteter Honorarrückzahlungsforderungen ebenso wie für den sachgerechten Umgang mit Plausibilitätsprüfungen und sich gegebenenfalls anschließenden Disziplinarverfahren.
Besonderer Erfahrung bedarf es bei der rechtlichen Gestaltung der gemeinsamen Berufsausübung sowie der Übertragung und der Kooperation heilberuflicher Praxen, bei der es sich um eine Querschnittsmaterie handelt, die mehrere Rechtsgebiete anspricht; vertragsarztrechtliche, zivilrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Kenntnisse sind dabei sowohl für die Erstellung und Verhandlung der nötigen Verträge als auch für die Kommunikation der jeweiligen Mandanteninteressen gegenüber dem Vertragspartner und den Sozialrechtsgremien erforderlich.