Arzt-/ Therapeuten - Haftungsrecht

Je komplexer und interdisziplinärer die medizinischen Anforderungen sind, umso häufiger kommt es zu Fehlern bei der Behandlung. Patienten und hinter diesen stehende Kostenträger suchen dann manchmal einen Schuldigen, den sie nicht nur für tatsächlich aufgetretene Mängel, sondern davon unabhängige auch für ihre Leidensgeschichte insgesamt verantwortlich machen möchten; dies häufig mit dahinter stehenden Ziel der Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

 

Aber auch Berufskollegen möchten manchmal eigene Unzulänglichkeiten dem Vor-, Nach- oder Mitbehandler anlasten, obwohl für sie häufig im Vordergrund steht, sich vor allem selbst aus der Schusslinie zu nehmen. Von dem anwaltlichen Berater des in Anspruch genommenen Arztes oder Psychotherapeuten muss dann erwartet werden dürfen, dass er aufgrund eigener Expertise und Erfahrung in der Lage ist, den von dem Kläger, dem Sachverständigen oder den Gerichten problematisierten Sachverhalt in medizinischer (bzw. psychotherapeutischer) Hinsicht zutreffend zu erfassen und auszuwerten sowie rechtlich zu bewerten.

 

Gemeinsam mit dem Mandanten gilt es dann eine angemessene Strategie zu entwickeln, den im Raum stehenden Vorwürfen sachgerecht zu begegnen.

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