„Schlecht verhandelt“ ist kein Grund für ungleiche Bezahlung

Nora Loof Rechtsanwältin

„Schlecht verhandelt“ ist kein Grund für sehr ungleiche Bezahlung Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 16.02.2023, dass Arbeitgeber Gehaltsunterschiede von Frauen und Männern, die die gleiche Tätigkeit verrichten und in etwa zeitgleich eingestellt worden waren, nicht mit deren unterschiedlichem Verhandlungsgeschick begründen können (8 AZR 450/21). Deshalb gab das höchste  Arbeitsgericht einer Arbeitnehmerin, nachdem sie in zwei […]