Familienrecht

Wir beraten Sie als speziell geschulte und geprüfte Fachanwälte auf allen Gebieten des Familienrechts.

Sie sind den Bund der Ehe eingegangen oder sind kurz davor? Glückwunsch! Wir beraten Sie über alle rechtlichen Aspekte der Ehe und entwerfen bei Bedarf einen maßgeschneiderten Ehevertrag. So sind Sie im Verlauf der Ehe zumindest zu bestimmten Punkten abgesichert.

Kommt es doch zu rechtlichen Problemen während des ehelichen Zusammenlebens, kontaktieren Sie uns idealerweise schon vor einer Eskalation, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Einige unserer Anwälte sind als Mediatoren ausgebildet. Ist die Trennung nicht endgültig, so beraten wir Sie über die Möglichkeiten und rechtlichen Aspekte einer Versöhnung.

Sind Sie entschlossen, Ihre Ehe zu beenden, gehen wir mit Ihnen die rechtlichen Konsequenzen durch und besprechen, was zu tun ist und wie es weitergeht. Wir begleiten Sie intensiv und mit Feingefühl.

Wir helfen Ihnen bei Fragen zum Zugewinnausgleich, zu Unterhaltsansprüchen, Kindesunterhalt, zur Nutzung der ehelichen Wohnung und Aufteilung der Haushaltsgegenstände. Unsere Kompetenz im Bereich Familienrecht erstreckt sich ferner auf Kindschaftssachen, wie Vaterschaftsanfechtung, sowie ausländische Rechtsordnungen, z.B. bei Eheschließung im Ausland. Kommen Sie auch zu uns, wenn Sie sich einer extremen familiären Lage befinden, wie etwa einer Kindesentführung (ins Ausland).

In sorge- und umgangsrechtlichen Auseinandersetzungen beziehen wir auf Wunsch erprobte familienpsychologische Sachverständige ein, mit denen wir regelmäßig erfolgreich zusammenarbeiten.

Unsere Ansprechpartner für Familienrecht sind:

Bielefeld

Potsdam