Dr. Thorsten Purps ist Gründungspartner unseres Potsdamer Büros. Er berät und vertritt Privatpersonen und Unternehmen in allen Fragen des Erbrechts und erarbeitet erbschaftsteuerliche Konzepte. Neben der gestaltenden erbrechtlichen Beratung ist Dr. Purps zertifizierter Testamentsvollstrecker. Des Weiteren ist er auf dem Gebiet des Grundstücks- und Immobilienrechts tätig. Er ist außerdem seit vielen Jahren mit dem Wiedervereinigungsrecht und damit mit sämtlichen Facetten der offenen Vermögensfragen rechtsberatend und prozessbegleitend befasst und unterstützt unsere Mandanten bei der Geltendmachung von Rückübertragungs- und Entschädigungsansprüchen. Dabei hat Dr. Purps betroffene Bürger erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vertreten.
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