Dr. Arnd Wiebusch berät Unternehmen und deren Eigentümer bei der Gestaltung, Gründung, Sanierung & Restrukturierung, Transaktion sowie Auflösung von Gesellschaften. Dabei deckt er auch erbrechtliche Fragestellungen im Sinne einer Unternehmensnachfolge ab. Zudem berät Herr Dr. Wiebusch Unternehmen und private Investoren im Immobilienrecht, insbesondere bei Immobilientransaktionen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit besteht in der Geltendmachung und Abwehr von Geschäftsführerhaftungsansprüchen sowohl im Innenverhältnis als auch im Verhältnis zu Dritten (sog. Außenhaftung), wo deliktische Ansprüche, insbesondere in Verbindung mit Straftatbeständen, im Vordergrund stehen. Potentielle Anspruchsteller sind u.a. die Sozialversicherungsträger, das Finanzamt, der Insolvenzverwalter und häufig auch die Hausbank der Gesellschaft wegen der vom Geschäftsführer oder seinen Angehörigen persönlich gewährten Sicherheiten (Bürgschaften, Grundschulden, Hypotheken etc.). Aufgrund seines Werdegangs ist Herr Dr. Wiebusch hier mit der Perspektive des Insolvenzverwalters und des D&O-Versicherers bestens vertraut.
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Internationales Konzerninsolvenzrecht – Zuständigkeit, Verwaltung, Kooperation der Gerichte (erschienen bei Sellier. European Law Publishers, München 2013)
Voluntary Administration in New Zealand and Australia in comparison to the German insolvency plan (erschienen im VDM Verlag Dr. Müller, Saarbrücken 2010)
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