Erbrecht
Die Vermögensnachfolge, sowohl von Privatpersonen als auch Inhabern und Gesellschaftern von Unternehmen, sollte rechtlich geregelt sein. Gerade bei inhabergeführten Unternehmen ist eine frühzeitige und klare Regelung der Unternehmensnachfolge unter Berücksichtigung des Gesellschafts- und Steuerrechts wichtig.
Wir sind Ihr Ansprechpartner bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, aber auch bei der lebzeitigen Weitergabe von Vermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge und bei der Gründung von Stiftungen. Unser Anspruch: die bestmögliche Umsetzung Ihrer persönlichen Ziele und Vorstellungen durch eindeutige Regelungen.
Sorgen Sie auch für den Fall vor, Entscheidungen nicht mehr selbst treffen zu können. Wir beraten Sie gern zum Thema Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung.
Kommt es nach einem Erbfall zu Streit über den Nachlass, setzen wir Ihr Recht als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter außergerichtlich und erforderlichenfalls gerichtlich durch.