Kollektivarbeitsrecht
Die Interessen von Arbeitnehmergruppen werden häufig stellvertretend durch Betriebs- und Personalräte wahrgenommen. Die Betriebsverfassung spielt besonders in deutschen Unternehmen eine gewichtige Rolle; Tarif- und Betriebsparteien regeln die Arbeitsbedingungen für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen. Dies erfordert auch und gerade in der anwaltlichen Begleitung besonderes Know-how und bisweilen Verhandlungsgeschick – wir bieten es.
Schwerpunkte im Kollektivarbeitsrecht:
- Verhandlungen bei Abschluss und Änderung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
- Vertretung in Beschluss- und Einigungsstellenverfahren aller Art
- Konzeption von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
- Umstrukturierung zur Modifikation der Mitbestimmung
- Beratung zur Änderung einer bestehenden Tarifbindung
- Beratung bei der Mitbestimmung im Unternehmen
- “Arbeitsrecht in der Industrie 4.0”, insbesondere: Entwicklung variabler Vergütungs- und Arbeitszeitmodelle