Kollektivarbeitsrecht

Die Interessen von Arbeitnehmergruppen werden häufig stellvertretend durch Betriebs- und Personalräte wahrgenommen. Die Betriebsverfassung spielt besonders in deutschen Unternehmen eine gewichtige Rolle; Tarif- und Betriebsparteien regeln die Arbeitsbedingungen für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen. Dies erfordert auch und gerade in der anwaltlichen Begleitung besonderes Know-how und bisweilen Verhandlungsgeschick – wir bieten es.

Schwerpunkte im Kollektivarbeitsrecht:

  • Verhandlungen bei Abschluss und Änderung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
  • Vertretung in Beschluss- und Einigungsstellenverfahren aller Art
  • Konzeption von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
  • Umstrukturierung zur Modifikation der Mitbestimmung 
  • Beratung zur Änderung einer bestehenden Tarifbindung
  • Beratung bei der Mitbestimmung im Unternehmen
  • “Arbeitsrecht in der Industrie 4.0”, insbesondere: Entwicklung variabler Vergütungs- und Arbeitszeitmodelle

Unsere Ansprechpartner für Kollektivarbeitsrecht:

Bielefeld

Wolfgang Arens

Friederike Streitbörger

Dr. Götz Zerbe

Dr. Ralf Leiner

Ulrich Spieker

Gerrit Olschewski

Düsseldorf

Dr. Götz Philipp

Herford

Corinna Maringer

Potsdam

Dr. Marcus Flinder

Dr. Jochen Lindbach

Andreas Lietzke