Wenn Sie Rückendeckung brauchen.
Wir Streitbörger stehen hinter Ihnen.
Streitbörger steht für effektive Insolvenzverwaltung/Sanierung und persönliches Engagement. Wir sind überwiegend im gerichtlichen Auftrag in Insolvenzverfahren tätig und belegen durchgängig Top-Plätze in den einschlägigen Branchenveröffentlichungen, sowohl bei den Verfahrenszahlen als auch beim verwalteten Umsatz.
Aufgrund des umstrukturierten Sanierungsrechts stehen wir in geeigneten Eigenverwaltungsverfahren jetzt auch kriselnden Unternehmen als Sanierungsgeschäftsführer oder Generalbevollmächtigter auf dem Weg durch die Sanierung zur Seite. Vereinzelt vertreten wir zudem Gläubiger in Insolvenzverfahren bei komplexen Fragestellungen und Arbeitnehmer in laufenden Insolvenzverfahren.
Gläubigerinformationssystem
Über unser Gläubigerinformationssystem (GIS) wollen wir die Verfahren für Sie transparent machen und Ihnen die Möglichkeit geben, stets über die aktuellen Sachstände informiert zu sein.
Insolvenzverwaltung und Sachwaltung
Im „klassischen“ Regelinsolvenzverfahren sind Rechtsanwältin Ines Cammann, Rechtsanwalt Axel Geese, Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl, Rechtsanwältin Dr. Birte Meister, Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke sowie Rechtsanwalt Dr. Yorck T. Streitbörger als Insolvenzverwalter tätig. Mit Spezialisten in den Bereichen Betriebswirtschaft / Finanz- und Lohnbuchhaltung, Arbeitsrecht und Forderungsmanagement decken wir die gesamte Bandbreite der insolvenzrechtlichen Aufgaben ab. Als erfahrene Sachwalter überwachen und unterstützen wir die Eigenverwaltung. Wir stellen sicher, dass Gläubigerrechte gewahrt werden, ohne die Sanierung zu gefährden.
Eigenverwaltung und Geschäftsführung
Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ist eine besondere Art des Verfahrens, bei der die Geschäftsführung im Amt bleibt und selbst weiter handelt, ohne dass ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird. Unser Leistungsspektrum deckt das gesamte Eigenverwaltungsverfahren ab. Entweder unterstützen wir Sie durch einen unserer erfahrenen Sanierungsgeschäftsführer (CRO – Chief Restructuring Officer). Oder wir begleiten die Eigenverwaltung als vom Gericht bestellter Sachwalter.
Schutzschirmverfahren und Insolvenzplan
Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form der Eigenverwaltung mit dem Ziel, das Unternehmen durch einen Insolvenzplan zu sanieren und so zu erhalten. Wir erstellen Insolvenzpläne für Unternehmer in der Eigenverwaltung sowie als Insolvenzverwalter in Regelinsolvenzverfahren.
Sanierung und Restrukturierung
Unser Ziel ist es, Unternehmen und Unternehmer (die in die wirtschaftliche Schieflage geraten sind) zu wirtschaftlichem Erfolg zurückzuführen. Wir analysieren Ihr Unternehmen, erstellen ein Sanierungs- und Restrukturierungskonzept und setzen dieses gemeinsam mit Ihnen um. Wir helfen, frische Mittel zu beschaffen – durch Banken, Investoren oder andere innovative Wege. Wir nutzen die vielfältigen Möglichkeiten des Insolvenzrechtes wie z.B. das Schutzschirmverfahren, die Insolvenz in Eigenverwaltung oder das Insolvenzplanverfahren, um Ihr Unternehmen zu stärken.
Insolvenzrechtliche Beratung von Unternehmen
Wir beraten Geschäftsführer, Gesellschafter sowie Gläubiger in allen Bereichen des Insolvenz- und Gesellschaftsrechtes z.B. bei der Abwehr von Haftungsansprüchen oder Anfechtungsansprüchen oder der Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten.