DIAKONIE Lübbecke bleibt erhalten: Insolvenz- und Sanierungsplan genehmigt

In dem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung DIE DIAKONIE – Pflege und Gesundheitsdienst gGmbH aus Lübbecke haben die Gläubiger dem Insolvenz- und Sanierungsplan zugestimmt; das Amtsgericht Bielefeld hat ihn bestätigt. Damit ist das gemeinnützige Unternehmen gerettet. Während der Eigenverwaltung unterstützen Stefan Meyer und Torsten Gutmann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH als Generalbevollmächtigte die Geschäftsführung. Als gerichtlich bestellter Sachwalter überwacht Axel Geese von der Kanzlei Streitbörger das Verfahren im Sinne der Gläubiger.

Durch die Zustimmung zu dem Insolvenzplan kann das Verfahren der Insolvenz in Eigenverwaltung voraussichtlich schon Ende Oktober 2024 gerichtlich aufgehoben werden. Die beiden ambulanten Pflegedienste in Lübbecke und Preußisch Oldendorf bleiben mit allen 70 bestehenden Arbeitsplätzen erhalten. 600 pflegebedürftige Klienten können weiterhin betreut werden.

Dem Plan haben auf dem Erörterungs- und Abstimmungstermin vor dem Amtsgericht Bielefeld am 18. September die anwesenden Gläubiger einstimmig zugestimmt. Die Lösung federführend ausgearbeitet und eingereicht hatten die Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht Stefan Meyer und Torsten Gutmann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH. Intensiv unterstützt wurden sie vom Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Axel Geese von Streitbörger, den das Amtsgericht zum Sachwalter bestellt hatte. In dieser Funktion überwacht er das Verfahren im Sinne der Gläubiger.

DIE DIAKONIE – Pflege und Gesundheitsdienst gGmbH aus Lübbecke durchläuft seit Juli 2023 das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung. Der nun von den Gläubigern genehmigte Insolvenz- und Sanierungsplan erlaubt den Erhalt des gemeinnützigen Rechtsträgers DIAKONIE– Pflege und Gesundheitsdienst gGmbH.

Die stationäre Einrichtung des Unternehmens am Lübbecker Kirchplatz musste Ende des Jahres 2023 wegen unbezahlbarer Brandschutzauflagen geschlossen werden. Einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in die ambulanten Pflegedienste der DIAKONIE gewechselt.

Der von allen Kirchengemeinden des Kirchenkreises Lübbecke getragene Diakonisches Werk im Kirchenkreis Lübbecke e. V. wird künftig Alleingesellschafter des Unternehmens sein. Die Evangelische Kirchengemeinde Lübbecke, bisher unmittelbare Mehrheits-Gesellschafterin, wird ausscheiden, weil die Schließung der stationären Pflegeeinrichtung am Kirchplatz unumkehrbar ist.

Zur Finanzierung des Insolvenzplans leisten die Gesellschafter einen wichtigen finanziellen Beitrag und schaffen damit die Grundlage des Insolvenzplans. Die ambulanten Pflegedienste der DIAKONIE sind nun so aufgestellt, dass sie als gemeinnütziges Unternehmen wirtschaftlich arbeiten und ein ausgeglichenes Ergebnis erzielen können.

„Das ist eine sehr gute Nachricht für DIE DIAKONIE, für Lübbecke und für die Umgebung, erklärte der Geschäftsführer Lutz Schäfer. „Jetzt haben wir Planungssicherheit für die Zukunft und können uns wieder ganz unseren eigentlichen Aufgaben widmen.“

Auch für die hundertprozentige Tochtergesellschaft Matthäus Seniorenzentrum gGmbH (MSZ) gibt es mit der Entscheidung beim Amtsgericht Bielefeld Zukunftssicherheit. Das MSZ betreibt mit rund 100 Mitarbeitern ein Seniorenzentrum in Lübbecke mit 65 Wohneinheiten und 25 Tagespflegeplätzen. Dieses Unternehmen befindet sich nicht im Eigenverwaltungsverfahren. Für die Gesellschaft wurde in den vergangenen Wochen ein neuer, günstigerer Mietvertrag verhandelt. Damit ist die Zukunftsfähigkeit auch dieses Unternehmens sichergestellt.

„Die Zusammenarbeit aller Beteiligten in den vergangenen Wochen und Monaten – jeder in seiner Rolle – war sehr konstruktiv und zielorientiert“, so Sachwalter Axel Geese. „Der Insolvenzplan stellt die bestmögliche Lösung für die Gläubiger dar und verhindert eine Liquidation des diakonischen Unternehmens. Darüber freue ich mich sehr.“