Erfolg vor dem OVG Berlin-Brandenburg: Sachlichkeitsgebot für Amtsträger gestärkt

Erfolg für unsere Kollegin Rechtsanwältin Anja Weber vor dem OVG Berlin-Brandenburg: In zwei von ihr geführten Verfahren hat das Gericht dem Bürgermeister der Stadt Rheinsberg untersagt, den Landrat des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in amtlicher Funktion herabwürdigend als „Ralle“, „Ralle Reinhardt“ oder „Ralfi“ zu bezeichnen und entsprechende Äußerungen über soziale Medien zu verbreiten. Die Stadt Rheinsberg ist verpflichtet, diese Bezeichnungen zu unterlassen und mehrere Videos zu löschen, in denen der Bürgermeister diese Spitznamen verwendet.

Sachlichkeitsgebot

Das OVG stellte klar, dass kommunale Amtsträger bei öffentlicher Kommunikation an das Sachlichkeitsgebot gebunden sind und sich für abwertende oder persönlich herabsetzende Äußerungen nicht auf die Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG berufen können, wenn sie erkennbar in ihrer amtlichen Eigenschaft sprechen. Der Bürgermeister handelte nach Auffassung des Gerichts nicht als Privatperson oder Parteipolitiker, sondern als Hoheitsträger für die Stadt Rheinsberg; damit gelten strengere rechtliche Grenzen für seine Äußerungen.

 

Grenzen kommunaler Öffentlichkeitsarbeit

Die von Anja Weber erfolgreich geführten Verfahren betreffen zentrale Fragen des Äußerungsrechts und der Grenzen kommunaler Öffentlichkeitsarbeit. Sie setzen ein deutliches Signal, dass persönliche Diffamierungen im amtlichen Diskurs keinen Platz haben und Kommunen auch in sozialen Medien zu einer respektvollen und rechtlich sauberen Kommunikation verpflichtet sind. Wir freuen uns mit unserer Kollegin über diesen wichtigen Erfolg und die Klarstellung zugunsten eines rechtsstaatlichen und sachlichen Umgangs zwischen kommunalen Amtsträgern.