Öffentliches Dienstrecht

Wir beraten und vertreten Angestellte, Beamte und Körperschaften des öffentlichen Dienstes umfassend in allen Fragen des öffentlichen Dienstrechts. Dazu zählen Arbeitsverhältnisse bei Bund, Ländern, Landkreisen, Kommunen, Universitäten, Forschungseinrichtungen und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Unser Schwerpunkt liegt auf der Anwendung der zentralen Tarifwerke TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für Bund, Landkreise und Kommunen) und TV-L (Tarifvertrag der Länder für Landesbedienstete).

Wir unterstützen Sie kompetent in allen arbeitsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen im öffentlichen Dienst, insbesondere bei der Umsetzung und Versetzung innerhalb von Behörden und öffentlichen Einrichtungen, bei Kündigungsschutzverfahren im öffentlichen Dienst, bei Fragen zu Arbeitszeit, Gehalt und Zulagen und bei Eingruppierungskonflikten und weiteren arbeits- und tarifrechtlichen Fragen. 

Schwerpunkte im öffentlichen Dienstrecht:

  • Umsetzung und Versetzung innerhalb von Behörden und öffentlichen Einrichtungen
  • Kündigungsschutzverfahren im öffentlichen Dienst
  • Arbeitszeit, Gehalt und Zulagen
  • Eingruppierungskonflikten und weiteren arbeits- und tarifrechtlichen Fragen
  • Klärung von Beteiligungsrechten der Personalräte
     
  • Gestaltung und Aushandlung von Dienstvereinbarungen zwischen öffentlichen Arbeitgebern und Personalvertretungen
Darüber hinaus beraten wir umfassend in allen Fragen des Personalvertretungsrechts, insbesondere unter Berücksichtigung der Bundespersonalvertretungsgesetze sowie der Personalvertretungsgesetze der Länder Berlin und Brandenburg. Die Beratung im öffentlichen Dienstrecht erfordert nicht nur fundierte Kenntnisse der Tarifverträge TVöD und TV-L, sondern auch Erfahrung in deren rechtlicher Auslegung und der aktuellen Rechtsprechung. Wir verfügen über langjährige Erfahrung sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der gerichtlichen Vertretung, wodurch wir Ihnen praxisorientierte und sichere Lösungen bieten können. Unsere Mandanten kommen aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, insbesondere der Bundesbehörden und Landesverwaltungen in Berlin und Brandenburg, aus den Kommunen und Landkreisen sowie aus Universitäten, Forschungseinrichtungen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts. 
 

Unsere Ansprechpartner für Beamtenrecht:

Potsdam

Thomas Becker

Martin Borchert