Beamtenrecht
Als auf das Beamtenrecht spezialisierte Kanzlei beraten und vertreten wir Beamtinnen und Beamte sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts umfassend und zielgerichtet. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die außergerichtliche Beratung als auch die Vertretung vor den Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht. Wir unterstützen Sie kompetent in sämtlichen beamtenrechtlichen Angelegenheiten und entwickeln individuelle, praxisorientierte Lösungsstrategien.
Schwerpunkte im Beamtenrecht:
- Ernennung und Beförderung von Beamten
- Besoldungsrecht und beamtenrechtliche Vergütung
- Abordnung, Umsetzung und Versetzung
- Zurruhesetzung und Pensionierung von Beamten
Gerade bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ernennungen und Beförderungen ist schnelles Handeln erforderlich. Häufig ist die Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht entscheidend, um irreversible Rechtsnachteile zu vermeiden. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung im Beamtenrecht ist daher von zentraler Bedeutung.
Im Rahmen unserer beamtenrechtlichen Beratung prüfen wir selbstverständlich auch, ob personalvertretungsrechtliche Fragestellungen – etwa die Beteiligung von Personal- oder Betriebsräten – im konkreten Fall relevant sind.
Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandantinnen und Mandanten in beamtenrechtlichen Antrags- und Widerspruchsverfahren, mit dem Ziel, eine sachgerechte und effiziente Lösung zu erreichen und einen langwierigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit nach Möglichkeit zu vermeiden.
Unser Beratungs- und Vertretungsangebot richtet sich an:
- Beamtinnen und Beamte der Kommunen, Landkreise, Landes- und Bundesverwaltung
- Körperschaften und Verwaltungen des öffentlichen Rechts
- Beamte der ehemaligen Staatsunternehmen Post und Bahn