Martin Borchert berät und vertritt als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowohl Arbeitgeber und Führungskräfte als auch Arbeitnehmer und Personalvertretungen in allen Bereichen des Individualarbeitsrechtes, des Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechtes, des Tarifvertragsrechtes, des öffentlichen Dienstrechtes und im Beamtenrecht. Herr Borchert verfügt über langjährige Prozesserfahrungen in den von ihm vertretenen Rechtsgebieten und ist daneben rechtsgestaltend bei der Erstellung von Arbeitsverträgen und Betriebs- sowie Dienstvereinbarungen wie auch bei der umfassenden Begleitung einzelner Personalmaßnahmen tätig.