Partner bei Streitbörger in Potsdam
Thomas Becker berät und vertritt als Fachanwalt für Arbeitsrecht überwiegend Arbeitgeber, Führungskräfte, aber auch Arbeitnehmer und Personalvertretungen in allen Fragen des Individualarbeitsrechts, des Betriebsverfassungsrechts, das Personalvertretungsrechtes, des Tarifvertragsrechts, des kirchlichen Arbeitsrechts, des öffentlichen Dienstrechts und im Beamtenrecht. Zu seinen Mandanten gehören Bundesbehörden, oberste Landesbehörden und nachgeordnete Behörden, Kommunen, Stiftungen des öffentlichen Rechtes und des Privatrechts, mittelständische Unternehmen, Träger der Jugendhilfe, Einrichtungen zur Betreuung älterer Menschen, diakonische Träger sowie leitende Angestellte, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Betriebsräte, Personalräte und kirchliche Mitarbeitervertretungen. Herr Rechtsanwalt Becker verfügt über langjährige und umfassende Prozesserfahrung in allen von ihm vertretenen Rechtsgebieten bis zum Bundesarbeitsgericht und zum Bundesverwaltungsgericht sowie dem Europäischen Gerichtshof und in der Vertretung seiner Mandanten in kollektivrechtlichen Einigungsstellen. Daneben ist er rechtsgestaltend tätig bei der Erstellung von Arbeitsverträgen, der Konzeption von Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen, sowie in Verhandlungen zum Abschluss von Tarifverträgen. Im öffentlichen Dienstrecht der Tarifbeschäftigten und im Beamtenrecht berät und vertritt er öffentliche Körperschaften und Einzelpersonen unter anderem in Konkurrenten-Klageverfahren bei Stellenbesetzungsverfahren.
Gestaltung kirchlichen Arbeitsrechts durch Einigungsstellen? (gemeinsam mit den Rechtsanwälten Dr. Utz Andelewski, Berlin und Enrico Triebel, Berlin), Eichstätter Schriften zum kirchlichen Arbeitsrecht, Band 3, Seite 125 ff.