Fachanwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf.
Wir Streitbörger an Ihrer Seite.
Rechtsanwalt Dr. Götz Philipp, mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht, ist am Düsseldorfer Standort ansässig. Gemeinsam mit seinem Team berät und vertritt er sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen relevanten Angelegenheiten, darunter:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Fragen zum Kündigungsschutz
- Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen
- Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzforderungen
Gerade in einer Arbeitswelt, die von stetigen Veränderungen geprägt ist, ist eine verlässliche arbeitsrechtliche Beratung unverzichtbar. Sie sorgt dafür, dass Sie rechtlich abgesichert sind und Ihre Entscheidungen auf einer fundierten Basis treffen können. Wir begleiten Sie in sämtlichen Phasen des Arbeitsverhältnisses und setzen Ihre Interessen konsequent vor Gericht wie auch in außergerichtlichen Verhandlungen durch.
Tel. +49 (0) 211 / 95291-0
Fax +49 (0) 211 / 95291-11
Streitbörger PartGmbB
Kaistraße 5
40221 Düsseldorf
Profunde Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen
Das Arbeitsrecht reicht weit über Themen wie Vertragsgestaltung und Kündigungsschutz hinaus. Es durchzieht nahezu sämtliche Unternehmensbereiche – von der individuellen Ausgestaltung einzelner Arbeitsverhältnisse über kollektivrechtliche Fragen im Umgang mit Betriebsräten bis hin zu umfassenden Umstrukturierungen. Hinzu kommen immer häufiger besondere Konstellationen, etwa im Zusammenhang mit Insolvenzen, kirchlichen Trägern, internationalen Arbeitsverhältnissen oder dem öffentlichen Dienst.
In unserer Kanzlei in Düsseldorf berät Sie unser Fachanwalt Dr. Götz Philipp zu sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts – praxisnah, strategisch und mit einem Verständnis für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Egal, ob es um klassische Felder wie Compliance und Vertragsrecht geht oder um spezielle Themen wie Zeitarbeit, Betriebsverfassungsrecht oder branchenspezifische Besonderheiten: Wir begleiten Sie mit fundierter Expertise und Verhandlungssicherheit.
Arbeitnehmerüberlassungsrecht
Moderne Arbeitsabläufe verlangen nach flexiblen Personalkonzepten. Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung sind hierfür häufig ein zentrales Instrument für Unternehmen. Insbesondere, wenn es darum geht, ein hohes Auftragsvolumen kurzfristig bedienen zu können. Gleichzeitig ist dieser Bereich durch detaillierte gesetzliche Vorgaben stark reguliert.
Unsere Kanzlei berät Unternehmen und Arbeitnehmer im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit und Zeitarbeit. Wir unterstützen Sie bei der Planung, Umsetzung und rechtssicheren Gestaltung von Leiharbeitsverhältnissen.
Compliance im Arbeitsrecht
Gerade für Führungskräfte ist es von zentraler Bedeutung, sowohl gesetzliche Vorschriften als auch interne Compliance-Vorgaben zu kennen und konsequent einzuhalten.
Wenn Sie rechtliche Unterstützung im Bereich Compliance in Düsseldorf benötigen, steht Ihnen Streitbörger als erfahrener Partner zur Seite. Wir beraten Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Mitarbeitende bei der Umsetzung arbeitsrechtlicher Regelungen – und vertreten Sie auch im Falle von Verstößen oder Konflikten.
Arbeitsrechtlicher Datenschutz
Individualarbeitsrecht
Konflikte im Arbeitsleben sind nicht immer zu verhindern – wohl aber konstruktiv zu bewältigen. Unser Leistungsspektrum umfasst die Erstellung und Anpassung von Arbeits- und Dienstverträgen ebenso wie die Beratung zu Zusatzvereinbarungen, etwa zu Dienstwagen, Provisionsregelungen oder Sabbaticals. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei der rechtlichen Prüfung und Verhandlung von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen. Auch im Zusammenhang mit Kündigungen oder Aufhebungsverträgen stehen wir Ihnen beratend und durchsetzungsstark zur Seite.
Kollektivarbeitsrecht
Die Interessen von Arbeitnehmergruppen werden in Unternehmen oftmals durch Betriebs- oder Personalräte wahrgenommen. Gerade in Deutschland hat die Betriebsverfassung einen hohen Stellenwert. Zahlreiche Arbeitsbedingungen werden zwischen Tarifparteien oder Betriebsräten und Arbeitgebern ausgehandelt – dafür sind umfassende arbeitsrechtliche Expertise und ausgeprägte Verhandlungskompetenz erforderlich. Beides bringen wir in unsere Beratung ein.
Unsere Leistungen im Bereich Kollektivarbeitsrecht:
- Unterstützung und Verhandlungen beim Abschluss sowie bei Änderungen von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
- Vertretung in sämtlichen Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren
- Entwicklung und Umsetzung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
- Begleitung von Umstrukturierungen zur Anpassung der Mitbestimmung
- Beratung bei Fragen zur Änderung oder Beendigung einer bestehenden Tarifbindung
- Unterstützung bei allen Aspekten der betrieblichen Mitbestimmung
- „Arbeitsrecht in der Industrie 4.0“ – insbesondere Gestaltung flexibler Vergütungs- und Arbeitszeitmodelle
Restrukturierung
Stetige Veränderungen gehören zum Alltag unternehmerischen Handelns – das wissen Sie aus eigener Erfahrung. Ob durch neue Marktanforderungen oder interne Restrukturierungen: Sie bestimmen die Richtung, wir begleiten den rechtssicheren Weg dorthin. Streitbörger berät Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen rund um geplante Veränderungen und entwickelt praxisorientierte Lösungen für Ihr Unternehmen.
Zu unseren Schwerpunkten gehören:
- Juristische Beratung bei Betriebsänderungen, etwa Stilllegungen oder Verlagerungen verbunden mit Massenentlassungen
- Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan
- Vorausschauende Strukturierung von Unternehmen und Vermögen bei erwartbaren Veränderungen
- Unterstützung bei Unternehmenskäufen und Betriebsübergängen, inklusive arbeitsrechtlicher Due-Diligence-Prüfung
- Begleitung von Umwandlungen mit Fokus auf die Anpassung von Mitbestimmungsstrukturen
Sonderarbeitsrecht
Neben den klassischen Fragestellungen des Arbeitsrechts treten immer wieder Situationen auf, die besonderen rechtlichen Anforderungen unterliegen – oft unerwartet und stets komplex. Auch in solchen Fällen profitieren Sie von unserer Expertise. Dazu zählen unter anderem arbeitsrechtliche Themen im Zusammenhang mit Unternehmensinsolvenzen, im öffentlichen Dienst, bei kirchlichen Arbeitgebern, im Bühnenarbeitsrecht sowie bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen.
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