Medizinstrafrecht

Die Bewältigung strafrechtlicher Vorwürfe ist für Heilberufler mit besonderen Unannehmlichkeiten verbunden. Damit einhergehen häufig nicht nur strafrechtliche Sanktionen, sondern manchmal irreparable Schädigungen ihrer beruflichen Reputation.

 

Heilberufler sehen sich regelmäßig schon von ihrem eigenen Ethos her gehalten, Menschen zu helfen und ihren Patienten vor allem nicht zu schaden. Umso heftiger treffen sie Vorwürfe, nicht nur gefehlt, sondern sich auch in strafrechtlich relevanter Weise in persönliche Schuld verstrickt zu haben. Dabei werden die Vorwürfe häufig gerade ihnen gegenüber unsachlicher und lauter erhoben als gegenüber anderen Beschuldigten.

 

Aus der Perspektive des medizinrechtlich geschulten Verteidigers gilt es daher neben der kompetenten Einordnung und Auswertung der Anzeigen, der polizeilichen Ermittlungsakte oder später ggf. auch der Anklagen seitens der Staatsanwaltschaft auf einen sachgerechten Umgang mit manchmal fragwürdigen Behauptungen hinzu wirken und dann vor allem den Überhang etwaiger Nachteile zu verhindern.

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