Urheberrecht
Unsere rechtliche Expertise im Bereich des Urheberrechts umfasst die Abwehr oder die Geltendmachung von Urheberrechtsverletzungen, insbesondere Abmahnungen und einstweilige Verfügungen. Gerne beraten wir Sie auch im Bereich der Vertragsgestaltung, insbesondere im Urhebervertragsrecht und bei Urheberlizenzverträgen, aber auch im Zusammenhang mit rechtlichen Gestaltungen im Zusammenhang mit verwandten Schutzrechten (Datenbanken, Fotografien und Lichtbilder). Das Urheberrecht dient dem Schöpfer eines Werkes, sein geistiges Eigentum daran zu schützen. Dies betrifft unter anderem Autoren, Komponisten, Maler, Designer, Bildhauer, Erfinder oder auch Programmierer. Oft steht nicht nur der Schutz der Rechte im Vordergrund, sondern auch deren Verwertung. Insoweit hat das Urheberrecht eine hohe wirtschaftliche Bedeutung. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Dies beinhaltet eine umfassende Beratung, das Entwerfen, Verhandeln und Prüfen von Lizenzverträgen, aber im Falle von Verletzungshandlungen auch das Fertigen von Abmahnungen, einstweiligen Verfügung und das Führen von Klageverfahren.
Insbesondere erstreckt sich dies auf die Bereiche:
- allgemeines Urheber- und Urhebervertragsrecht
- Film- und Fernsehvertragsrecht
- Musikvertragsrecht
- Verlagsrecht, insbesondere auch das Recht der Musikverlage
- Rechte der Wahrnehmungsgesellschaften