300 Seiten zum Standard-Handbuch des Arbeitsrechts beigetragen:
Dr. Götz Zerbe ist Mitautor auch des jüngsten „Tschöpe“
Zum jüngsten Arbeitsrecht-Handbuch aus dem Verlag Dr. Otto Schmidt KG, dem „Tschöpe“, hat Dr. Götz Zerbe größere Teile beigetragen. Von den insgesamt 3536 Seiten des Standard-Nachschlagwerks deutscher Arbeitsrechtler hat der Partner am Streitbörger-Standort Bielefeld 300 Seiten verfasst, davon 136 Seiten als Einzelautor und auf 164 Seiten Grundlegung aus früheren Ausgaben für andere Autoren.
Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Götz Zerbe vermittelt im aktuellen Grundlagenwerk des deutschen Arbeitsrechts fundiertes juristisches Wissen. Im 2. Teil Regelungen im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses informiert er auf 79 Seiten über Urlaub und im 6. Teil Arbeitnehmerschutz auf 57 Seiten über das Arbeitszeitrecht. Zusammen mit weiteren Autoren hat Dr. Zerbe zudem Anteil am 4. Teil Kollektives Arbeitsrecht. Zu den 164 Seiten des Unterkapitels Betriebsverfassungsrecht hat er zwar für die neueste Auflage keine Aktualisierungen beigetragen, weil er diesen Teil an neue Autoren übergeben hat. Sein Text der Vorausgabe diente aber der aktuellen Darstellung als Grundlage.
Auch die jüngste, 14. Auflage des Tschöpe, der zum Handwerkszeug fast aller Arbeitsrechtler zählt, ist als gebundenes Buch erschienen und kostet brutto 189 Euro.
Dr. Zerbe hält Vorträge zu allen arbeitsrechtlichen Themenstellungen und ist seit vielen Jahren Autor des Verlages Dr. Otto Schmidt. Seit 1994 verfasst er Teile des Tschöpe – und dies sehr gern: „Der Verlag bietet uns Autoren äußerst professionelle Rahmenbedingungen.“ Auch über seine Mitautorinnen und -autoren weiß Zerbe nur Gutes zu berichten: „Sie alle sind nicht nur ausgewiesene Experten, sondern arbeiten absolut engagiert und zuverlässig; nur so lässt sich der Zeitplan für ein derart inhaltsreichen und anspruchsvolles Buch überhaupt einhalten.“