Ihr Fachanwalt für Medizinrecht in Bielefeld.
Wir Streitbörger an Ihrer Seite.
Der Streitbörger Rechtsanwalt Dr. Lars Ulrich Kaase mit Sitz in Bielefeld ist bundesweit tätig. Als Fachanwalt für Medizinrecht ist er spezialisiert auf allen Fragen des Gesundheitsrechts:
- Vertragsarztrecht
- Berufsrecht der Heilberufe
- Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe
- Krankenhausrecht
- Recht der medizinischen Behandlung
Ob Klinikdirektoren, (Chef-)Ärzte, Apotheker oder Therapeuten – zusammen mit seinem Team kümmert sich Dr. Lars Ulrich Kaase um jegliche medizinrechtliche Fragestellungen. Wir wollen nicht unerwähnt lassen, dass der bundesweite Branchendienst Juve unsere Expertise bestätigt.

Tel. +49 (0) 521 / 91414-227
Fax +49 (0) 521 / 91414-885
Streitbörger PartGmbB
Adenauerplatz 4
33602 Bielefeld
Starke Rechtsberatung für Medizin & Gesundheit
Das Gesundheitswesen unterliegt dynamischen Veränderungen – medizinisch, ökonomisch und rechtlich. Ärzte, Therapeuten, Apotheker, Klinikbetreiber und andere Akteure stehen dabei immer häufiger im Spannungsfeld zwischen Versorgungspflicht, Wirtschaftlichkeit und rechtlichen Anforderungen. Streitbörger begleitet Mandantinnen und Mandanten aus dem Gesundheitssektor mit langjähriger Erfahrung und fundierter Spezialisierung im gesamten Medizinrecht.
Unser Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Lars Ulrich Kaase samt seines Teams berät und vertritt in allen relevanten Teilbereichen – vom Vertragsarztrecht über das Krankenhaus- und Berufsrecht bis hin zum komplexen Haftungs- oder Medizinstrafrecht. Ob Gründung einer Praxis, Übertragung einer Apotheke oder Abwehr unberechtigter Vorwürfe: Wir kennen die Besonderheiten der Heilberufe – und setzen uns mit Expertise und Weitblick für Ihre Interessen ein.

Vertragsarzt- und Praxisrecht

Haftungsrecht bei Ärzten und Therapeuten

Medizinstrafrecht
Strafrechtliche Vorwürfe gegen Ärzte oder Therapeuten wiegen schwer – nicht nur juristisch, sondern auch persönlich und beruflich. Schnell steht mehr auf dem Spiel als eine mögliche Sanktion: die fachliche Integrität, die Reputation und das Vertrauen in die eigene Berufsausübung. Gerade, weil Heilberufler sich der Fürsorge für ihre Patienten verpflichtet fühlen, treffen sie Anschuldigungen, sich strafbar gemacht zu haben, besonders hart – zumal diese nicht selten unsachlich oder vorverurteilend formuliert sind.
In solchen Situationen ist ein klarer, erfahrener Blick entscheidend. Wir prüfen die erhobenen Vorwürfe, analysieren Ermittlungsakten und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren – von der ersten Anhörung bis zur Hauptverhandlung. Dabei setzen wir uns nicht nur für eine rechtssichere Verteidigung ein, sondern auch dafür, den beruflichen Schaden so gering wie möglich zu halten. Unsere Expertise im Medizin- und Strafrecht ermöglicht es uns, medizinische Sachverhalte präzise juristisch einzuordnen – und Ihre Rechte effektiv zu schützen.

Krankenhausrecht
Das Krankenhausrecht berührt eine Vielzahl rechtlicher Themen entlang des gesamten Klinikbetriebs. Wir beraten Krankenhäuser in öffentlicher, freigemeinnütziger oder privater Trägerschaft ebenso wie Chefärzte, Klinikleitungen und angestellte Mediziner. Unser Leistungsspektrum reicht von Fragen der Krankenhausplanung und -finanzierung über die Vergütung stationärer und ambulanter Leistungen bis hin zur rechtlichen Gestaltung von Kooperationsmodellen.
Dazu zählen arbeitsrechtliche Aspekte und Outsourcing-Prozesse ebenso wie die Erstellung und Prüfung von Versorgungs- und Kooperationsverträgen, zum Beispiel im Rahmen Integrierter Versorgung oder bei der Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ). Wir begleiten ambulante Strukturen innerhalb des Klinikbetriebs – etwa bei Ermächtigungen oder bei ambulanten OP-Angeboten – und unterstützen bei der Einbindung niedergelassener Ärzte. Auch die rechtlichen Beziehungen zwischen Krankenhaus und Patient, insbesondere hinsichtlich Aufnahme und Abrechnung, gehören zu unserem Beratungsalltag.

Apothekenrecht & Arznei- und Hilfsmittelrecht
