Ihr Fachanwalt für Medizinrecht in Bielefeld.

Wir Streitbörger an Ihrer Seite.

Der Streitbörger Rechtsanwalt Dr. Lars Ulrich Kaase mit Sitz in Bielefeld ist bundesweit tätig. Als Fachanwalt für Medizinrecht ist er spezialisiert auf allen Fragen des Gesundheitsrechts:

  • Vertragsarztrecht
  • Berufsrecht der Heilberufe
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe
  • Krankenhausrecht
  • Recht der medizinischen Behandlung

Ob Klinikdirektoren, (Chef-)Ärzte, Apotheker oder Therapeuten – zusammen mit seinem Team kümmert sich Dr. Lars Ulrich Kaase um jegliche medizinrechtliche Fragestellungen. Wir wollen nicht unerwähnt lassen, dass der bundesweite Branchendienst Juve unsere Expertise bestätigt.

Dr. Lars Ulrich Kaase ist Fachanwalt für Medizinrecht in Bielefeld

Tel. +49 (0) 521 / 91414-227
Fax +49 (0) 521 / 91414-885

l.kaase@streitboerger.de

Streitbörger PartGmbB
Adenauerplatz 4
33602 Bielefeld

Starke Rechtsberatung für Medizin & Gesundheit

Das Gesundheitswesen unterliegt dynamischen Veränderungen – medizinisch, ökonomisch und rechtlich. Ärzte, Therapeuten, Apotheker, Klinikbetreiber und andere Akteure stehen dabei immer häufiger im Spannungsfeld zwischen Versorgungspflicht, Wirtschaftlichkeit und rechtlichen Anforderungen. Streitbörger begleitet Mandantinnen und Mandanten aus dem Gesundheitssektor mit langjähriger Erfahrung und fundierter Spezialisierung im gesamten Medizinrecht.

Unser Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Lars Ulrich Kaase samt seines Teams berät und vertritt in allen relevanten Teilbereichen – vom Vertragsarztrecht über das Krankenhaus- und Berufsrecht bis hin zum komplexen Haftungs- oder Medizinstrafrecht. Ob Gründung einer Praxis, Übertragung einer Apotheke oder Abwehr unberechtigter Vorwürfe: Wir kennen die Besonderheiten der Heilberufe – und setzen uns mit Expertise und Weitblick für Ihre Interessen ein.

Umgang mit Leiharbeitern im Arbeitnehmerüberlassungsrecht

Vertragsarzt- und Praxisrecht

Das Vertragsarztrecht spielt im Medizinrecht eine zentrale Rolle: Es bildet die Grundlage für die vertragsärztliche und -psychotherapeutische Tätigkeit innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung – bei gleichzeitig wachsendem Versorgungsbedarf und begrenzten Ressourcen. Zugleich sind Ärzte und Psychotherapeuten zunehmend mit komplexen Anforderungen durch Zulassungsgremien, Kassenärztliche Vereinigungen und Sozialgerichte konfrontiert. Unsere anwaltliche Beratung stützt sich auf fundierte Kenntnisse des SGB V und langjährige Erfahrung im Umgang mit Plausibilitätsprüfungen, Disziplinarverfahren oder Honorarrückforderungen. Auch bei der Gründung, Übertragung oder Kooperation medizinischer Praxen unterstützen wir umfassend – von der rechtssicheren Vertragsgestaltung über gesellschafts- und steuerrechtliche Aspekte bis hin zur strategischen Kommunikation mit Sozialrechtsträgern und Vertragspartnern. Wir kennen die Besonderheiten dieser Schnittstellen und sorgen für klare Strukturen und tragfähige Lösungen.
Compliance im Arbeitsrecht

Haftungsrecht bei Ärzten und Therapeuten

Fehler in der medizinischen oder psychotherapeutischen Behandlung können schwerwiegende rechtliche Folgen haben – gerade in einem zunehmend spezialisierten und interdisziplinären Gesundheitswesen. Patienten und deren Kostenträger machen Ärztinnen, Ärzte oder Therapeut:innen nicht selten umfassend für Behandlungsverläufe verantwortlich – auch dann, wenn der ursächliche Zusammenhang zweifelhaft ist. Hinzu kommt: Mitbehandler oder Nachbehandler versuchen mitunter, eigenes Fehlverhalten auf andere zu verlagern, um sich aus der Verantwortung zu ziehen. In diesen sensiblen Konstellationen braucht es eine rechtliche Vertretung, die sowohl medizinische Abläufe als auch juristische Bewertungen sicher beherrscht. Wir analysieren medizinische Sachverhalte präzise, arbeiten mit Sachverständigen zusammen und entwickeln gemeinsam mit unseren Mandant:innen eine fundierte Verteidigungsstrategie. Unser Ziel ist es, unbegründete Ansprüche abzuwehren und Sie mit klarem juristischen Blick durch den gesamten Haftungsfall zu begleiten.
Datenschutz im Arbeitsrecht

Medizinstrafrecht

Strafrechtliche Vorwürfe gegen Ärzte oder Therapeuten wiegen schwer – nicht nur juristisch, sondern auch persönlich und beruflich. Schnell steht mehr auf dem Spiel als eine mögliche Sanktion: die fachliche Integrität, die Reputation und das Vertrauen in die eigene Berufsausübung. Gerade, weil Heilberufler sich der Fürsorge für ihre Patienten verpflichtet fühlen, treffen sie Anschuldigungen, sich strafbar gemacht zu haben, besonders hart – zumal diese nicht selten unsachlich oder vorverurteilend formuliert sind.

In solchen Situationen ist ein klarer, erfahrener Blick entscheidend. Wir prüfen die erhobenen Vorwürfe, analysieren Ermittlungsakten und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren – von der ersten Anhörung bis zur Hauptverhandlung. Dabei setzen wir uns nicht nur für eine rechtssichere Verteidigung ein, sondern auch dafür, den beruflichen Schaden so gering wie möglich zu halten. Unsere Expertise im Medizin- und Strafrecht ermöglicht es uns, medizinische Sachverhalte präzise juristisch einzuordnen – und Ihre Rechte effektiv zu schützen.

Individualarbeitsrecht Kündigung

Krankenhausrecht

Das Krankenhausrecht berührt eine Vielzahl rechtlicher Themen entlang des gesamten Klinikbetriebs. Wir beraten Krankenhäuser in öffentlicher, freigemeinnütziger oder privater Trägerschaft ebenso wie Chefärzte, Klinikleitungen und angestellte Mediziner. Unser Leistungsspektrum reicht von Fragen der Krankenhausplanung und -finanzierung über die Vergütung stationärer und ambulanter Leistungen bis hin zur rechtlichen Gestaltung von Kooperationsmodellen.

Dazu zählen arbeitsrechtliche Aspekte und Outsourcing-Prozesse ebenso wie die Erstellung und Prüfung von Versorgungs- und Kooperationsverträgen, zum Beispiel im Rahmen Integrierter Versorgung oder bei der Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ). Wir begleiten ambulante Strukturen innerhalb des Klinikbetriebs – etwa bei Ermächtigungen oder bei ambulanten OP-Angeboten – und unterstützen bei der Einbindung niedergelassener Ärzte. Auch die rechtlichen Beziehungen zwischen Krankenhaus und Patient, insbesondere hinsichtlich Aufnahme und Abrechnung, gehören zu unserem Beratungsalltag.

Arbeitsstreik im Rahmen des Kollektivarbeitsrechts

Apothekenrecht & Arznei- und Hilfsmittelrecht

Apotheker nehmen im Gesundheitswesen eine Doppelrolle ein: Als Heilberufler mit Versorgungsauftrag und zugleich als selbstständige Unternehmer bewegen sie sich in einem komplexen Geflecht aus rechtlichen Vorgaben. Die rechtliche Beratung in diesem Bereich erfordert daher besondere Fachkenntnisse an der Schnittstelle von Apotheken-, Arzneimittel- und Gewerberecht. Wir unterstützen Apotheker bei Fragen rund um den Betrieb, die Übertragung und Organisation ihrer Apotheke – sei es bei der Gründung, dem Kauf oder Verkauf sowie bei der Gründung und Beteiligung an Apothekenverbünden. Dabei behalten wir sowohl die berufs- und verwaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen als auch sozialrechtliche und wettbewerbsrechtliche Aspekte im Blick. Darüber hinaus beraten wir bei regulatorischen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf das Arzneimittelgesetz (AMG), das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und bei der Zusammenarbeit mit Herstellern, Großhändlern oder Mitbewerbern.
Frau und Mann führen lächelnd ein angeregtes Geschäftsgespräch

Berufsrecht

Ärzte, Zahnärzte und Apotheker unterliegen berufsrechtlichen Regelungen, die in den jeweiligen Berufsordnungen verbindlich festgeschrieben sind. Diese betreffen nicht nur das ethische Fundament der Berufsausübung, sondern auch konkrete Pflichten im Umgang mit Patientinnen und Patienten, die Gestaltung beruflicher Kooperationen sowie Fragen rund um Anstellung, Werbung und Kommunikation. Zunehmend in den Fokus gerückt ist in den letzten Jahren das Gebot der Unabhängigkeit – insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Dritten wie Kolleg:innen, Pharmaunternehmen oder Herstellern medizinischer Produkte. Die sogenannte „Kick-back“-Problematik ist heute nicht nur berufsrechtlich relevant, sondern auch strafrechtlich kodifiziert. Verstöße gegen berufsrechtliche Vorgaben können zu empfindlichen Konsequenzen führen: Neben berufsgerichtlichen Verfahren drohen strafrechtliche Ermittlungen sowie verwaltungsrechtliche Maßnahmen – bis hin zum Entzug der Approbation. Eine fachkundige rechtliche Begleitung ist daher in allen Phasen berufsrechtlicher Auseinandersetzungen essenziell.

Ihr Weg zu unserer Kanzlei in Bielefeld