Insolvenzrecht & Restrukturierung in Bocholt.

Wir Streitbörger an Ihrer Seite.

Unsere auf Insolvenz- und Sanierungsrecht spezialisierten Anwälte im Bocholter Büro stehen mit Ihnen in einer wirtschaftlich kritischen Phase Seite an Seite. Mit klarer Strategie, rechtssicheren Sanierungsprozessen und fundierter Beratung helfen wir Ihnen wieder auf die Beine:

  • Insolvenzrechtliche Beratung von Unternehmern, Geschäftsführern und Gesellschaftern
  • Durchsetzung und Abwehr von Haftungs- und Insolvenzanfechtungsansprüchen
  • Evaluierung und Geltendmachung von Vorbehaltsrechten zum Eigentum
  • Begleitung von Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren
  • Konzeption und Realisierung wirksamer Sanierungs- und Restrukturierungspläne

Verfahren im Sanierungs- und Insolvenzrecht gehen nicht nur mit erheblichen Risiken einher, sie sind auch rechtlich wie wirtschaftlich herausfordernd. Ob mittelständischer Betrieb oder international agierender Konzern – wir unterstützen unsere Mandanten dabei, unternehmerische Entscheidungen fundiert und rechtssicher zu treffen.

Kontakt zur Streitbörger Kanzlei Bocholt

Sie können telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen. Der Empfang ist wochentags durchgehend von 08:00-18:00 Uhr besetzt.

Streitbörger GbR – Insolvenzverwaltung | Sanierung

Gellerstraße 11
46397 Bocholt

Ihre Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Kai-Ulrich Hasskerl

Fachanwalt
Insolvenz- und Sanierungsrecht

Dr. Sebastian Henneke

Fachanwalt
Insolvenz- und Sanierungsrecht

Sichere Lösungen für Unternehmen in der Krise

Die Streitbörger Kanzlei mit Sitz in Bocholt berät Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Situationen umfassend. Unser Leistungsspektrum im Bereich Restrukturierung und Insolvenz reicht von der frühzeitigen Sanierungsberatung bis hin zur professionellen Begleitung von Insolvenzverfahren. Wir unterstützen bei Eigenverwaltungen, erarbeiten tragfähige Insolvenzpläne, übernehmen Sachwaltungen und wehren unberechtigte Insolvenzanfechtungen entschieden ab.

Mit fundierter insolvenzrechtlicher Expertise und einem klaren Blick für wirtschaftliche Zusammenhänge entwickeln unsere Anwälte Lösungen, die Ihr Unternehmen auch in komplexen Krisen sicher voranbringen.

Eigenverwaltung & Geschäftsführung

Die Eigenverwaltung ist ein wichtiges Instrument einer Unternehmenssanierung, in dessen Rahmen die Geschäftsführung im Amt bleibt und den Betrieb weiterhin selbst steuert. Dabei übernimmt die Unternehmensleitung Verantwortung für Aufgaben, die üblicherweise einem Insolvenzverwalter obliegen. In dieser entscheidenden Phase stehen unsere Bocholter Anwälte mit umfassender insolvenzrechtlicher Expertise und praktischer Erfahrung zur Seite.

Unsere Leistungen in der Eigenverwaltung:

  • Übernahme von Managementfunktionen als Sanierungsgeschäftsführer (CRO)
  • Tätigkeit als Generalbevollmächtigter
  • Unterstützung der Geschäftsführung bei insolvenzrechtlichen Pflichten
  • Übernahme des Amtes als (vorläufiger) Sachwalter

Insolvenzverwaltung & Sachwaltung

Im Rahmen regulärer Insolvenzverfahren übernehmen unsere erfahrenen Anwälte das Amt des Insolvenzverwalters oder Sachwalters. Durch fundiertes Know-how in Betriebswirtschaft, Finanz- und Lohnbuchhaltung, Arbeitsrecht sowie im Forderungsmanagement stellen wir sicher, dass das Verfahren professionell, transparent und rechtssicher abgewickelt wird.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Durchführung von Insolvenzverwaltungen
  • Übernahme von Sachwaltungen
  • Vorfinanzierung und Abwicklung von Insolvenzgeld
  • Organisation und Begleitung von Massekrediten

Sanierung & Restrukturierung

In ökonomisch schwierigen Zeiten ist es wichtig, finanzielle Engpässe früh zu erkennen und diesen entsprechend entgegenzusteuern. An oberster Stelle steht, die eigene Handlungsfähigkeit zu bewahren und die Unternehmensperspektive zu sichern. Wir begleiten Sie auf diesem Weg mit individuellen Konzepten, um Ihr Unternehmen zu stabilisieren und neu auszurichten. Dabei greifen wir auf sämtliche Sanierungsmöglichkeiten der Insolvenzordnung zurück und verknüpfen juristische, strategische und wirtschaftliche Kompetenz.

Unsere Schwerpunkte im Überblick:

  • Konzeption und Umsetzung bewährter Sanierungs- und Restrukturierungsstrategien
  • Ergreifung rechtzeitiger Maßnahmen zur Vermeidung einer Insolvenzantragspflicht 
  • Begleitung von Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren
  • Formulierung rechtssicherer Insolvenzpläne
  • Strukturierte Finanzierungslösungen über Banken, Investoren oder alternative Modelle

Schutzschirmverfahren & Insolvenzplan

Das Schutzschirmverfahren ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren nach deutschem Insolvenzrecht. Es verfolgt das Ziel, von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bedrohte Unternehmen frühzeitig unter gerichtlichen Schutz zu stellen. Und mithilfe eines strukturierten Finanzplans die Insolvenz erfolgreich abzuwenden.

In dieser herausfordernden Phase begleiten Sie unsere Fachanwälte für Sanierungs- und Insolvenzrecht bei der rechtssicheren Planung, Gestaltung und Umsetzung – und schaffen so die Basis für einen erfolgreichen Neustart.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Erstellung belastbarer Insolvenzpläne
  • Sanierung unter dem Schutzschirm
  • Planung und Begleitung notwendiger Finanzierungen

Insolvenzanfechtung

Vermögensverschiebungen, die vor einem Insolvenzverfahren getätigt wurden, können gemäß InsO rückgängig gemacht werden. Nicht selten wird diese Vorgehensweise von Insolvenzverwaltern übermäßig verfolgt. Und ebenso oft liegen die überwiegend vom Insolvenzverwalter darzulegenden und zu beweisenden Voraussetzungen für eine Anfechtung nicht oder nicht vollständig vor.

Unsere Rechtsanwälte in Bocholt wehren zweifelhafte Insolvenzanfechtungen seit vielen Jahren erfolgreich ab – vor allem für Mandanten aus dem Finanzwesen.

Ihr Weg zu unserer Kanzlei in Bocholt