Insolvenzrecht & Restrukturierung in Bielefeld.
Wir Streitbörger an Ihrer Seite.
Unser erfahrenen Anwältinnen und Anwälte am Stammsitz in Bielefeld beraten Sie in allen Belangen des Insolvenzrechts. Zu unseren Klienten zählen Unternehmen aller Größenordnungen – vom mittelständischen Betrieb bis zum Großunternehmen. Bei der Bewältigung wirtschaftlicher Herausforderungen und der rechtssicheren Gestaltung von Sanierungsprozessen sind wir zur Stelle:
- Insolvenzrechtliche Beratung von Unternehmern, Geschäftsführern und Gesellschaftern
- Abwehr und Durchsetzung von Haftungs- und Insolvenzanfechtungsansprüchen
- Prüfung und Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten
- Begleitung von Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren
- Entwicklung und Umsetzung von Sanierungs- und Restrukturierungskonzepten
Insolvenzrechtliche Verfahren und Restrukturierungen sind komplex und bergen erhebliche Risiken. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre unternehmerischen Entscheidungen rechtssicher treffen – präventiv, durchsetzungsstark und lösungsorientiert.
Kontakt zur Streitbörger Kanzlei Bielefeld
Sie können telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen. Der Empfang ist wochentags durchgehend von 08:00-18:00 Uhr besetzt.
Streitbörger PartGmbB
Adenauerplatz 4
33602 Bielefeld
Ihre Rechts- und Fachanwälte für Insolvenzrecht
Ihr Partner für Restrukturierung & Insolvenzmanagement in Bielefeld
Unsere Kanzlei in Bielefeld steht Unternehmen, Geschäftsführern und Gläubigern in allen Phasen einer Unternehmenskrise zur Seite – von der frühzeitigen Restrukturierungsberatung bis zur Abwicklung eines Insolvenzverfahrens. Wir begleiten Eigenverwaltungen, gestalten Insolvenzpläne, übernehmen Sachwaltungen und wehren unberechtigte Insolvenzanfechtungen ab. Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte verbinden insolvenzrechtliche Expertise mit wirtschaftlichem Verständnis – und finden Lösungen, wo andere aufgeben.

Eigenverwaltung & Geschäftsführung
Die Eigenverwaltung ist eine besondere Form des Insolvenzverfahrens, bei der die Geschäftsführung im Amt bleibt und weiterhin die Geschicke des Unternehmens lenkt – ohne Bestellung eines Insolvenzverwalters. Die Verantwortung liegt bei der Geschäftsführung, die die Aufgaben übernimmt, die sonst ein Verwalter wahrnimmt. Wir stehen Unternehmen und Führungskräften in dieser Phase mit Erfahrung und rechtlicher Expertise zur Seite.
Unsere Kernleistungen:
- Übernahme der Geschäftsführung als Sanierungsgeschäftsführer (CRO)
- Tätigkeit als Generalbevollmächtigter
- Beratung und Unterstützung der Geschäftsführung bei den Aufgaben nach der InsO
- Übernahme des Amtes als (vorläufiger) Sachwalter

Insolvenzverwaltung & Sachwaltung
Im Regelinsolvenzverfahren übernehmen unsere erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte regelmäßig das Amt des Insolvenzverwalters oder Sachwalters. Sie verfügen über vertiefte Kenntnisse in Betriebswirtschaft, Finanz- und Lohnbuchhaltung, Arbeitsrecht sowie Forderungsmanagement – und gewährleisten eine professionelle und effiziente Abwicklung aller insolvenzrechtlichen Aufgaben.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Insolvenzverwaltung
- Sachwaltung
- Insolvenzgeldvorfinanzierung
- Organisation und Begleitung von Massekrediten

Sanierung & Restrukturierung
Unternehmen geraten aus ganz unterschiedlichen Gründen in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Unsere erfahrenen Beraterinnen und Berater stehen Ihnen zur Seite, um gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln. Mit dem Ziel, Ihr Unternehmen zu stabilisieren und dauerhaft neu auszurichten. Wir kennen alle Sanierungsinstrumente der Insolvenzordnung und begleiten Sie mit rechtlicher, strategischer und wirtschaftlicher Kompetenz.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:
- Entwicklung praxistauglicher Sanierungs- und Restrukturierungskonzepte
- Vermeidung einer Insolvenzantragspflicht durch frühzeitige Maßnahmen
- Durchführung von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung, inklusive Schutzschirmverfahren
- Erstellung rechtssicherer Insolvenzpläne
- Strukturierte Beschaffung von Liquidität über Banken, Investoren oder alternative Finanzierungsformen

Schutzschirmverfahren & Insolvenzplan
Das Schutzschirmverfahren ermöglicht es Unternehmen, sich frühzeitig unter gerichtlichem Schutz zu sanieren – mit dem Ziel, die Insolvenz durch einen strukturierten Insolvenzplan erfolgreich zu bewältigen. Wir begleiten Sie bei der rechtssicheren Ausgestaltung und Umsetzung dieses Verfahrens und schaffen die Voraussetzungen für einen nachhaltigen Neustart.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:
- Erstellung tragfähiger Insolvenzpläne
- Sanierung und Restrukturierung im Rahmen des Schutzschirmverfahrens
- Strukturierung und Begleitung von Finanzierungsmaßnahmen während des Verfahrens

Insolvenzanfechtung
Vermögensverschiebungen vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens können gemäß Insolvenzordnung angefochten und rückgängig gemacht werden. In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass Insolvenzverwalter die Voraussetzungen für eine Anfechtung übermäßig auslegen oder nicht vollständig nachweisen können.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Abwehr zweifelhafter Insolvenzanfechtungen – insbesondere für Unternehmen und Banken – und setzen uns engagiert dafür ein, unberechtigte Forderungen erfolgreich zurückzuweisen.