Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Wir übernehmen Verantwortung, wenn sich unsere Mandanten größter Belastungen ausgesetzt sehen, und verteidigen sie im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Wir unterstützen Beschuldigte von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bis hin zur Hauptverhandlung bzw. in der nachfolgenden Berufungs-/Revisionsinstanz sowie in Haftsachen.



Zu den von uns verteidigten Personen gehören Unternehmer, Vorstandsmitglieder von Kreditinstituten und Versicherungen und deren leitende Angestellte, die sich zum Beispiel Vorwürfen der Steuerhinterziehung, der Untreue, Bilanzmanipulation und von Insolvenzdelikten erwehren. Neben der reinen Verteidigung gilt es insbesondere, drohende Reputationsschäden und sonstige Folgen (Vermögensabschöpfung, Verlust der Geschäftsleiterqualifikation und eines Ruhegeldanspruchs) abzuwenden.



Ferner erstellen wir strafbefreiende steuerliche Selbstanzeigen und verteidigen Unternehmen bzw. deren Organe, die sich des Vorwurfs von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen ausgesetzt sehen.

Unsere Ansprechpartner für Datenschutzsrecht sind: