Eigenverwaltung und Geschäftsführung

Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ist eine besondere Art des Insolvenzverfahrens. Hierbei bleibt die Geschäftsführung im Amt. Sie handelt selbst, ohne dass ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird. Der eigenverwaltende Geschäftsführer hat dann alle diejenigen Aufgaben wahrzunehmen, die sonst der Insolvenzverwalter erledigt. Hierbei unterstützen wir Sie.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind:

  • Übernahme der Geschäftsführung als Sanierungsgeschäftsführer (CRO) oder Generalbevollmächtigter oder
  • Beratung und Unterstützung der (alten) Geschäftsführung bei den spezifischen Aufgaben nach der InsO oder
  • Übernahme des Amtes als (vorläufiger) Sachwalter

Unsere Ansprechpartner für Eigenverwaltung und Geschäftsführung:

Bielefeld

Bocholt

Dortmund

Düsseldorf

Duisburg

Herne

Lingen

Münster

Potsdam

Verl