Patent- & Gebrauchsmusterrecht
Das Patent- und Gebrauchsmusterrecht schützt technische Erfindungen. Wir unterstützen Sie – gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Patentanwälten – bei der Anmeldung von deutschen und ausländischen Patenten und Gebrauchsmustern. Unsere Dienstleistung umfasst auch den Entwurf oder die Prüfung von Forschungs- und Entwicklungsverträgen sowie das Arbeitnehmererfinderrecht.
Zu unserem Service gehört außerdem der Entwurf und die Beratung im Bereich von
- Patent- und Gebrauchsmusterlizenzverträgen
- Geheimhaltungsverträgen
- Produktions- und Zulieferverträgen über patentgeschützte Gegenstände
- Kooperationsverträgen und
- Know-how-Schutzverträgen, hier insbesondere unter Berücksichtigung der neuen Know-how-Schutzrichtlinie der EU