Patent- & Gebrauchsmusterrecht

Das Patent- und Gebrauchsmusterrecht schützt technische Erfindungen. Wir unterstützen Sie – gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Patentanwälten – bei der Anmeldung von deutschen und ausländischen Patenten und Gebrauchsmustern. Unsere Dienstleistung umfasst auch den Entwurf oder die Prüfung von Forschungs- und Entwicklungsverträgen sowie das Arbeitnehmererfinderrecht.

Zu unserem Service gehört außerdem der Entwurf und die Beratung im Bereich von

  • Patent- und Gebrauchsmusterlizenzverträgen
  • Geheimhaltungsverträgen
  • Produktions- und Zulieferverträgen über patentgeschützte Gegenstände
  • Kooperationsverträgen und
  • Know-how-Schutzverträgen, hier insbesondere unter Berücksichtigung der neuen Know-how-Schutzrichtlinie der EU

Unsere Ansprechpartner für Patent- & Gebrauchsmusterrecht​:

Bielefeld