Marken- und Kennzeichenrecht

Sie können uns mit der Anmeldung von deutschen Marken, EU-Marken und IR-Marken beauftragen. Auch die Anmeldung von nationalen Marken außerhalb der genannten Länder übernehmen wir gern – in Zusammenarbeit mit langjährig vertrauten Kollegen vor Ort. Die Verwaltung und Überwachung der von oder über uns angemeldeten Marken gehört ebenfalls zu unserem Service.

Selbstverständlich begleiten wir Sie auch in Widerspruchs- und Löschungsverfahren. Ist die Marke eingetragen oder ein Kennzeichen für Sie geschützt, so beraten und vertreten wir Sie – aktiv und passiv – in Fragen der Marken- und Kennzeichenverletzung, und das im In- und Ausland. 

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind:

  • vertragliche Regelungen im Zusammenhang mit dem Marken- und Kennzeichenrecht, insbesondere markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarungen
  • Gestaltung von Markenlizenz- und Übertragungsverträgen
  • rechtliche Beratung im Bereich der Unternehmenskennzeichen, des Namensrechts natürlicher und juristischer Personen und des Titelschutzes

Unsere Ansprechpartner für Marken- und Kennzeichenrecht:

Bielefeld