Marken- und Kennzeichenrecht
Sie können uns mit der Anmeldung von deutschen Marken, EU-Marken und IR-Marken beauftragen. Auch die Anmeldung von nationalen Marken außerhalb der genannten Länder übernehmen wir gern – in Zusammenarbeit mit langjährig vertrauten Kollegen vor Ort. Die Verwaltung und Überwachung der von oder über uns angemeldeten Marken gehört ebenfalls zu unserem Service.
Selbstverständlich begleiten wir Sie auch in Widerspruchs- und Löschungsverfahren. Ist die Marke eingetragen oder ein Kennzeichen für Sie geschützt, so beraten und vertreten wir Sie – aktiv und passiv – in Fragen der Marken- und Kennzeichenverletzung, und das im In- und Ausland.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind:
- vertragliche Regelungen im Zusammenhang mit dem Marken- und Kennzeichenrecht, insbesondere markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarungen
- Gestaltung von Markenlizenz- und Übertragungsverträgen
- rechtliche Beratung im Bereich der Unternehmenskennzeichen, des Namensrechts natürlicher und juristischer Personen und des Titelschutzes