Öffentliches Dienstrecht
Wir beraten und vertreten Angestellte, Beamte und Körperschaften des öffentlichen Dienstes umfassend in allen Fragen des öffentlichen Dienstrechts. Dazu zählen Arbeitsverhältnisse bei Bund, Ländern, Landkreisen, Kommunen, Universitäten, Forschungseinrichtungen und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Unser Schwerpunkt liegt auf der Anwendung der zentralen Tarifwerke TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für Bund, Landkreise und Kommunen) und TV-L (Tarifvertrag der Länder für Landesbedienstete).
Wir unterstützen Sie kompetent in allen arbeitsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen im öffentlichen Dienst, insbesondere bei der Umsetzung und Versetzung innerhalb von Behörden und öffentlichen Einrichtungen, bei Kündigungsschutzverfahren im öffentlichen Dienst, bei Fragen zu Arbeitszeit, Gehalt und Zulagen und bei Eingruppierungskonflikten und weiteren arbeits- und tarifrechtlichen Fragen.
Schwerpunkte im öffentlichen Dienstrecht:
- Umsetzung und Versetzung innerhalb von Behörden und öffentlichen Einrichtungen
- Kündigungsschutzverfahren im öffentlichen Dienst
- Arbeitszeit, Gehalt und Zulagen
- Eingruppierungskonflikten und weiteren arbeits- und tarifrechtlichen Fragen
- Klärung von Beteiligungsrechten der Personalräte
- Gestaltung und Aushandlung von Dienstvereinbarungen zwischen öffentlichen Arbeitgebern und Personalvertretungen