Kirchliches Arbeitsrecht - Beratung und Vertretung für kirchliche Einrichtungen und Mitarbeitende

Wir sind Ihr Ansprechpartner für kirchliches Arbeitsrecht und beraten sowohl Mitarbeitende als auch kirchliche Einrichtungen, wie Gemeinden, Verwaltungen sowie diakonische Einrichtungen der evangelischen und katholischen Kirche.

Unsere Expertise umfasst die gesamte Spezialmaterie des kirchlichen Arbeitsrechts, einschließlich der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), tarifvertragsähnlicher Regelungen der Kirchen sowie Dienstvereinbarungen und eigener Arbeitsordnungen diakonischer Einrichtungen.

Die Arbeit im kirchlichen Arbeitsrecht erfordert neben Kenntnissen im allgemeinen Arbeits- und Tarifrecht ein tiefgehendes Verständnis für die Spezialmaterie kirchlichen Arbeitsrechts sowie das kirchliche Mitarbeitervertretungsrecht.

Herr Rechtsanwalt Becker und Herr Rechtsanwalt Borchert sind autorisiert, vor allen kirchlichen Schiedsstellen und Gerichten aufzutreten. Dadurch garantieren wir Ihnen eine umfassende, kompetente und durchsetzungsstarke Vertretung.

Schwerpunkte im kirchlichen Arbeitsrecht:

  • Einstellung, Eingruppierung und Arbeitszeitfragen
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen im Bereich der Kirche und Diakonie
  • Kündigungsschutzverfahren nach kirchlichem Arbeitsrecht
  • Konfliktlösung zwischen Mitarbeitervertretung und kirchlichem Dienstgeber
  • Gestaltung und Aushandlung von Dienstvereinbarungen
  • Vertretung vor kirchlichen Schiedsstellen, z. B. des Diakonischen Werkes, der Caritas sowie der evangelischen und katholischen Kirche
  • Vertretung vor dem Gerichtshof der EKD in Hannover
  • Bewertung und Prüfung kirchlicher Arbeitsregelungen einschließlich ihrer Vereinbarkeit mit allgemeinem Arbeits- und Tarifrecht

Unsere Ansprechpartner für kirchliches Arbeitsrecht:

Potsdam

Thomas Becker

Martin Borchert