Agrarecht und Landwirtschaftsrecht

Streitbörger ist Partner landwirtschaftlicher Unternehmen und berät und vertritt Landwirte in allen Rechtsangelegenheiten, von Beihilferecht, über Grundstücksangelegenheiten, Landpacht, gesellschaftsrechtliche Fragen der GbR und der Genossenschaft bis hin zu Unternehmensnachfolge. Auch Fragen des Jagd-, Waffen- und Umwelt- und Baurecht werden von uns kompetent beantwortet.

Schwerpunkte im Agrar- und Landwirtschaftsrecht:

  • Beihilfe- und Subventionsrecht
  • Jagdrecht
  • Umweltrecht
  • Unternehmensnachfolge
  • Landpachtrecht
  • Pferderecht

Beihilfe- und Subventionsrecht
Das Beihilfen- und Subventionsrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung, denn die Zuwendungsgeber auf EU- und nationaler Ebene überprüfen und sanktionieren immer strenger die Einhaltung formeller und materieller Zuwendungsbestimmungen. Insbesondere an der Schnittstelle zum Vergaberecht haben unsere Verwaltungsrechtsexperten in der jüngeren Vergangenheit zahlreiche Verfahren für Zuwendungsempfänger begleitet. Dabei hat sich der kompetente und pragmatische Ansatz bewährt.

 

Jagdrecht
Im Jagdrecht berät Streitbörger Jagdverpächter und Jagdpächter aller Art, insbesondere zur Ausübung der Jagd sowie zur Gestaltung von Pachtverträgen.
Dazu zählt dabei die fachkompetente Vertretung, u.a. zur Jagdausübung, die Vertretung und Beratung bei Rechtsfragen rund um den Jagdschein sowie im Waffenrecht. Bei einem Wildschaden oder bei einem Jagdschaden klären wir für unsere Mandanten im Jagdrecht die Sachlage und beraten kompetent.

  • Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind:
  • Prüfung und Erstellung von Jagdpachtverträgen
  • Jagdausübung
  • Waffenrecht
  • gerichtliche Vertretung vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten

 

Umweltrecht
Die Umweltprobleme nehmen zu. Die Gesetze des Umweltrechts ebenso. Das ist insbesondere für die öffentliche Hand und Unternehmen relevant. Wir beraten beraten und vertreten in sämtlichen Bereichen des Umweltrechts, einschließlich der europarechtlichen Bezüge.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind:

  • Immissionsschutzrecht
  • Abfallrecht
  • Wasserrecht
  • Naturschutz- und Landschaftsschutzrecht

 

Grundstücksübertragung

Immobilien nehmen einen immer größeren Anteil an der Vermögensbildung oder -sicherung von privaten und institutionellen Anlegern ein. Dem haben wir durch eine Spezialisierung im Transaktionsbereich Rechnung getragen. Wir beraten sowohl auf Verkäufer- als auch auf Käuferseite bei Immobilientransaktionen aller Art. Zu unserem Beratungsumfang gehören Asset Deals ebenso wie Share Deals, Portfolios und Single Assets und Sale & Lease Back Transaktionen. Rechtsanwalt Albrecht gilt dabei als ausgewiesener Experte im Bereich des Immobiliarrechts.

Im Zusammenhang mit Transaktionen unterstützen wir auch bei der Konzeptionierung von Objektgesellschaften, führen eine umfassende, Due Diligence durch, verhandeln die Kaufverträge und sind bei der Gestaltung von Darlehens- und Sicherheitenverträgen behilflich.

 

Unternehmensnachfolge
Die Übergabe eines Unternehmens in andere Hände ist ein komplexer Vorgang. Sie bedarf sorgfältiger Planung. Das beginnt mit der Auswahl geeigneter Nachfolger. Dabei spielen neben familiären und sozialen Gesichtspunkten auch rechtliche und steuerliche Erwägungen eine Rolle. Dieser Vorgang erfordert fachgerechte Beratung.

Doch kann leider nicht jede Unternehmensnachfolge von dem Unternehmer selbst noch begleitet werden. Wichtig ist deshalb die frühzeitige Errichtung eines Unternehmertestamentes. Es muss verhindert werden, dass Anteile an einem Unternehmen im Wege der gesetzlichen Erbfolge übergehen. Die gesetzliche Erbfolge bietet für viele Erbfälle eine geeignete Lösung, nicht jedoch für die Unternehmensnachfolge. Ein gutes Unternehmertestament gewährleistet, dass das Unternehmen auch im Falle des Todes des Unternehmers handlungsfähig ist und fortbestehen kann.

 

Landpachtrecht
Die Sicherung der Bewirtschaftungsfläche eines landwirtschaftlichen Betriebs stellt Landwirte vor besondere Schwierigkeiten. Nur Mithilfe rechtssicherer Verträge, die notfalls der rechtlichen Prüfung durch das Landwirtschaftsgericht standhalten müssen, kann eine Bildung von Land über Jahre, ja Jahrzehnte rechtlich sicher erfolgen. Über Jahrzehnte schon verfügen unsere Rechtsanwälte über besondere Expertise in diesem Bereich und stellen diese ihren Mandanten zur Verfügung.

 

 

Unser Ansprechpartner im Agrar- und Landwirtschaftsrecht:

Stendal / Magdeburg

Matthias Albrecht