Fachanwältin für Arbeitsrecht in Herford.

Wir Streitbörger an Ihrer Seite.

An unserem Standort in Herford unterstützt Sie Fach- und Rechtsanwältin Corinna Maringer in allen arbeitsrechtlichen Fragen. In Zusammenarbeit mit ihrem fachkundigen Team berät und vertritt sie sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberseite. Unter anderem in folgenden Bereichen des Arbeitsrechts:

  • Ausarbeitung von Arbeitsverträgen
  • Kündigungsschutz
  • Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen
  • Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzforderungen

In der heutigen dynamischen, sich ständig verändernden Arbeitswelt ist eine arbeitsrechtliche Beratung unerlässlich. Um einerseits rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und andererseits profunde Entscheidungen treffen zu können. Ob im laufenden Arbeitsverhältnis oder bei dessen Beendigung: Wir wahren Ihre Interessen entschlossen – im Dialog wie auch vor Gericht.

Corinna Maringer ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und sitzt hier in ihrem Büro in Herford

Tel. +49 (0) 5221 / 87311-0
Fax +49 (0) 5221 / 87311-11

c.maringer@streitboerger.de

Streitbörger PartGmbB
Schönfeldstraße 3
32049 Herford

Umfassende Expertise im Arbeitsrecht

Arbeitsrecht betrifft weit mehr als Kündigungsschutz oder Arbeitsverträge. Es zieht sich durch nahezu alle Bereiche unternehmerischer Tätigkeit – von individuellen Vereinbarungen über Mitbestimmung und Kollektivrecht bis hin zu komplexen Restrukturierungen. Auch besondere Situationen, etwa bei Insolvenzen, kirchlichen Einrichtungen, internationalen Beschäftigungsverhältnissen oder im öffentlichen Dienst, gewinnen zunehmend an Bedeutung.

Die Streitbörger Anwältin für Arbeitsrecht, Corinna Maringer, unterstützt Sie in Herford in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen – mit praxiserprobtem Know-how, strategischem Weitblick und Blick für die wirtschaftlichen Realitäten. Ob Compliance, Zeitarbeit, Betriebsverfassungsrecht oder branchenspezifische Besonderheiten: Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Interessen konsequent vertreten werden.

Umgang mit Leiharbeitern im Arbeitnehmerüberlassungsrecht

Arbeitnehmerüberlassungsrecht

Flexible Personalstrukturen sind für viele Unternehmen unverzichtbar. Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung bieten die Möglichkeit, kurzfristig auf hohe Auftragslagen zu reagieren. Gleichzeitig gilt es, eine Vielzahl an gesetzlichen Regelungen einzuhalten, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Unsere Herforder Kanzlei unterstützt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit und Zeitarbeit. Wir begleiten Sie bei der Konzeption, Umsetzung und rechtlich sicheren Ausgestaltung entsprechender Arbeitsverhältnisse.

Compliance im Arbeitsrecht

Compliance im Arbeitsrecht

Ob gesetzliche Bestimmungen oder interne Richtlinien: Wer Führungsverantwortung trägt, muss Arbeitsabläufe rechtskonform gestalten und überwachen. Verstöße können nicht nur rechtliche, sondern auch wirtschaftliche Folgen haben.

Wir beraten Führungskräfte, Unternehmen und Beschäftigte in allen Fragen der arbeitsrechtlichen Compliance – von der präventiven Beratung bis hin zur Vertretung im Konfliktfall.

Datenschutz im Arbeitsrecht

Arbeitsrechtlicher Datenschutz

Personenbezogene Daten von Beschäftigten sind besonders sensibel und unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. Unsere Fachanwältin Corinna Maringer unterstützt Unternehmen dabei, datenschutzkonforme Strukturen aufzubauen und diese rechtssicher umzusetzen. So wird sichergestellt, dass Ihre Prozesse sowohl deutschen als auch europäischen Standards entsprechen.

Individualarbeitsrecht Kündigung

Individualarbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern – und bietet zahlreiche Fallstricke. Wir erstellen und überarbeiten Arbeits- und Dienstverträge, gestalten Nebenabreden wie Provisionsmodelle oder Sonderleistungen und begleiten die Vertragsverhandlungen auf Führungsebene. Im Konfliktfall – etwa bei Kündigungen – vertreten wir Sie mit juristischer Präzision und Verhandlungssicherheit.

Arbeitsstreik im Rahmen des Kollektivarbeitsrechts

Kollektivarbeitsrecht

Die Vertretung von Arbeitnehmerinteressen durch Betriebs- oder Personalräte ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Arbeitswelt. Zahlreiche Arbeitsbedingungen werden im Rahmen von Betriebsvereinbarungen oder Tarifverhandlungen geregelt. Mit umfassender Expertise und Erfahrung im Umgang mit Mitbestimmungsorganen unterstützen wir Unternehmen bei allen Fragestellungen des Kollektivarbeitsrechts.

Unsere Leistungen:

  • Verhandlungen und Beratung zu Betriebs- und Dienstvereinbarungen
  • Vertretung in allen Einigungsstellen- und Beschlussverfahren
  • Entwicklung von Beteiligungs- und Anreizmodellen für Mitarbeiter
  • Rechtskonforme Begleitung von Umstrukturierungen
  • Beratung bei Tarifänderungen oder Beendigung von Tarifbindungen
  • Unterstützung bei allen Aspekten der Mitbestimmung
  • Flexible Vergütungs- und Arbeitszeitmodelle im Kontext von Industrie 4.0
Frau und Mann führen lächelnd ein angeregtes Geschäftsgespräch

Restrukturierung

Unternehmen stehen ständig vor Veränderungen – sei es durch neue Marktanforderungen oder interne Umstrukturierungen. Während Sie die Richtung vorgeben, sorgen wir für die rechtssichere Umsetzung. Streitbörger berät Sie tiefgreifend in allen arbeitsrechtlichen Fragen und entwickelt praxisorientierte Lösungen für Ihr Unternehmen.

Unsere Schwerpunkte:

  • Rechtsberatung bei Betriebsänderungen, z. B. Stilllegung oder Standortverlagerung mit Massenentlassungen
  • Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan
  • Proaktive Strukturierung von Unternehmen und Vermögen bei bevorstehenden Veränderungen
  • Unterstützung bei Unternehmenskäufen und Betriebsübergängen inklusive arbeitsrechtlicher Due Diligence
  • Begleitung von Umwandlungen unter Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte
Junge Frau fährt einen Bus

Sonderarbeitsrecht

Nicht alle arbeitsrechtlichen Fragestellungen lassen sich mit Standardlösungen beantworten. Wir beraten Unternehmen und Beschäftigte in Situationen, die besondere rechtliche Anforderungen stellen – etwa bei Insolvenzen, im öffentlichen Dienst, bei kirchlichen Trägern, im Bühnenarbeitsrecht oder bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen.

Newsletter Arbeitsrecht

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