Architektenrecht

Im Bereich des Architektenrechts setzt die Tätigkeit von Streitbörger bei der frühen Planungsphase ein und reicht über die Beratung und Gestaltung von Verträgen bis hin zur Geltendmachung von Architektenhonorar, Baumängeln und Architektenhaftung.

Tätigkeitsschwerpunkte sind unter anderem:

  • Architektenverträge, Ingenieurverträge
  • juristische Projektbegleitung
  • Architektenhaftung, Haftung der Ingenieure
  • Architektenhonorar, Honorar der Ingenieure
  • Vertretung in Bauprozessen

Unsere Ansprechpartner für Architektenrecht:

Bielefeld

Herford

Potsdam